Hartz IV: Jeder dritte Widerspruch erfolgreich
Berlin. Mehr als jeder dritte Hartz-IV-Empfänger, der gegen vom Jobcenter verhängte Sanktionen Widerspruch einlegt oder klagt, bekommt recht. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post (Freitag) vorliegt. Demnach wurde im vergangenen Jahr rund 18.600 Widersprüchen in rund 51.000 Fällen ganz oder teilweise stattgegeben. Bei den 5.867 Fällen, die 2015 vor Gericht landeten, waren 2.325 Betroffene erfolgreich. Linken-Chefin Katja Kipping sieht diese Zahlen als Bestätigung für die Forderung ihrer Partei, Strafen und Leistungsversagung für Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen. Die Zahlen zeigten, dass die Sanktionspraxis in hohem Maße rechtswidrig sei, sagte sie. (dpa/jW)