Tatsächliche Arbeitslogigkeit: 3,5 Millionen
Schlechte Meldungen kann die Bundesregierung nicht gebrauchen. Deshalb bleibt sie dabei, die Arbeitslosenzahlen schön zu rechnen. Arbeitslose, die krank sind, einen Ein-Euro-Job haben oder an
Weiterbildungen teilnehmen, werden bereits seit längerem nicht als arbeitslos gezählt. Viele der Arbeitslosen, die älter als 58 sind, erscheinen nicht in der offiziellen Statistik. Im Juli 2009 kam eine weitere Ausnahme hinzu: Wenn private Arbeitsvermittler tätig werden, zählt der von ihnen betreute Arbeitslose nicht mehr als arbeitslos, obwohl er keine Arbeit hat.
Wer die tatsächliche Arbeitslosigkeiterfassen will, muss ehrlich rechnen. Dazu sagte der damalige Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) am 4. Juli 2009 in der Fernsehsendung Panorama: „Alles, was an Effekten durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entsteht, wird jedes Mal zusammen mit der Arbeitsmarktstatistik
veröffentlicht. … Ich glaube, dass man sich auf die Seriosität dieses Prozesses verlassen kann. Wer anders rechnen wolle, könne ja „seine Zahl veröffentlichen – und dazu ein Flugblatt drucken.“ Das tun wir gern. Hier ist die tatsächliche Zahl, die allein auf amtlichen Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit beruht. Im September 2016 waren tatsächlich 3,5 Millionen Menschen arbeitslos. Zeit zu handeln statt zu tricksen.
Darüber hinaus tauchen 261.000 nicht erwerbstätige Personen – die korrigierte sogenannte stille Reserve1 – in keiner Arbeitslosenstatistik auf, weil sie sich entmutigt vom Arbeitsmarkt zurückgezogen haben und sich nicht (mehr) als arbeitslos registrieren lassen.
Offizielle Arbeitslosigkeit im September 2016 2.607.607
Nicht gezählte Arbeitslose verbergen sich hinter:
Älter als 58, beziehen Arbeitslosengeld I und/oder ALG II 162.345
Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten) 88.818
Förderung von Arbeitsverhältnissen 8.003
Fremdförderung 169.102
Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt 7.777
berufliche Weiterbildung 156.603
Aktivierung und berufliche Eingliederung (z. B. Vermittlung durch
Dritte) 224.682
Beschäftigungszuschuss (für schwer vermittelbare Arbeitslose) 2.708
Kranke Arbeitslose (§126 SGB III) 69.513
Nicht gezählte Arbeitslose gesamt 889.551
Tatsächliche Arbeitslosigkeit im September 2016 3.497.158
Quellen: Bundesagentur für Arbeit: Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland. Monatsbericht
September 2016, Seite 67. Die dort aufgeführte Altersteilzeit sowie Gründungszuschüsse und sonstige
geförderte Selbstständigkeit haben wir in der Tabelle nicht berücksichtigt. Die dort ebenfalls aufgeführten
älteren Arbeitslosen, die aufgrund verschiedener rechtlicher Regelungen (§§ 428 SGB III, 65 Abs. 4 SGB II,
53a Abs. 2 SGB II u.a.) nicht als arbeitslos zählen, befinden sich in der Gruppe Älter als 58, beziehen
Arbeitslosengeld I oder ALG II.
1 IAB Kurzbericht 20/2016 Seite 10 (stille Reserve im engeren Sinn –IAB-Prognose 2016/2017)
2 Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde zum Juli 2012 das bisherige Instrument
der Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante mit den bisherigen Leistungen zur Beschäftigungsförderung zu einem neuen
Instrument der Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) verbunden.
3 Mit dem Monat Mai 2016 neu in die Berichterstattung der Unterbeschäftigung aufgenommen.