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Sozialgericht stoppt den Landkreis
Mit der Entscheidung des Gießener Sozialgerichts vom Montag werden die vom Kreisausschuss festgelegten Sätze zur Erstattung von Kosten der Unterkunft für 20.000 Menschen im Landkreis für unzulässig erklärt. Diese Entscheidung stellt eine große Erleichterung für alle Bezieher von Grundsicherungsleistungen dar,