Löhne rauf - Waffen runter!

Am 14./15.Juni 2024 trafen sich im Stuttgarter Gewerkschaftshaus etwa 200 Kolleg*innen und bis zu 800 im Stream zugeschaltete Menschen zu einer Friedenskonferenz, die von der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Kooperation mit ver.di-Stuttgart organisiert wurde. Es war die zweite Tagung dieser Art. Zuletzt organisierte die IG Metall Hanau und ...

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Gießener Linke fordert: Rhein-Main-Link als Freileitung

Der Bau, Betrieb und die Wartung von Offshore-Windkraftanlagen sind mit schädlichen Auswirkungen auf Meeressäuger, Vögel, Fische und die Lebensgemeinschaften am Meeresboden verbunden. Der Ausbau großer Offshore-Parks liegt v.a. im Interesse großer Konzerne, für die diese Projekte profitable Investitionen darstellen. Eine dezentrale Struktur der Windenergiegewinnung im ...

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Europawahl - Wahlaufruf des Kreisausländerbeirats

Aufruf zur Europawahl am 09. Juni 2024 Am 9. Juni 2024 ist es wieder soweit - alle EU-BürgerInnen haben die Möglichkeit, durch ihre Stimmabgabe an der Urne die Zukunft von Europa zu bestimmen. Diese Wahl ist eine ganz besondere - denn zum ersten Mal dürfen EU-BürgerInnen in Deutschland ab ...

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KI-Verordnung mit gewollten Lücken

Kritiker monieren, die in der vergangenen Woche verabschiedete KI-Verordnung der EU lasse Konzernen und Repressionsapparaten große Schlupflöcher, erlaube ortsbezogenes „Protective Policing“ und KI-gesteuerte Echtzeitüberwachung. Scharfe Kritik begleitet die Verabschiedung der neuen KI-Verordnung der Europäischen Union. Das Gesetzespaket ist vergangene Woche vom Rat der EU endgültig abgesegnet ...

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Vor den Wahlen zum Europäischen Parlament: Asylpolitik wichtigstes Thema

Vor den Wahlen zum Europäischen Parlament: Asylpolitik wichtigstes Thema

Vom 6. bis zum 9. Juni ist Europawahl, in Deutschland wird am 9. Juni gewählt. Rund 350 Millionen Bürger*innen in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind zur Stimmabgabe bei der zehnten Direktwahl des Europäischen Parlaments aufgerufen, in Deutschland rd. 65 Millionen. Fast alle ...

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Bezahlkarten für Asylsuchende - Nein!

Ohne irgendwelche Beweise vorlegen zu können, wird quer durch alle Parteien behauptet, Asylbewerberinnen bekämen zu viel Geld und könnten davon erhebliche Teile ausgeben, um Schlepper zu bezahlen oder an Angehörige in ihr Heimatland transferieren. Was sagen die Fakten? Die in diesem Zusammenhang maßgebenden Statistiken führt ...

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Wer ist „gut durch den Winter gekommen“?

Bruno Burger, verantwortlich für die Datenbank Energy Charts des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE, hat die Zahlen der drei Wintermonate ausgewertet. Sein Fazit: "Wir sind super durch den Winter gekommen. Es gab keine Stromknappheit. Die Abschaltung der Kernkraftwerke hat sich nicht negativ ausgewirkt auf die ...

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Jörg Peter Jatho: Unbekannte Fakten zum Nationalsozialismus an der Universität Gießen

Am 29. Mai 2018 hielt der Autor beim SDS einen Vortrag im Gießener DGB-Haus in der Walltorstraße. Hier kann der Text gelesen werden: Universitätsgeschichte Gießen

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Haushaltsrede der Fraktion GL im Kreistag

Als ich vor 13 Jahren hier im KT begann, belief sich das Defizit im ordentlichen Haushalt (HH) auf über 32 Mio. Euro. Es ging gleich los mit einer AG zur Erarbeitung eines HH-Sicherungskonzepts. Da lernte ich, dass es – auch Herr Ide hat das in ...

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Grundrechtsfeindlicher Überbietungswettkampf

Das Attentat auf dem Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche ist seit dem rechtsradikalen Anschlag auf das Oktoberfest 1980 in München der schwerwiegendste Anschlag in Deutschland. Die Sorge ist, dass die Polarisierung in der Debatte über Asylpolitik und Abschiebung zunehmen und die Hetze gegen Flüchtlinge noch aggressiver wird.[1] Tatsächlich wurden nach den ersten Meldungen umgehend Vorverurteilungen und Schuldzuweisungen produziert.

Der AfD-Chef in Nordrhein-Westfalen, Marcus Pretzell, twitterte nach dem Anschlag: »Wann schlägt der deutsche Rechtsstaat zurück? Wann hört diese verfluchte Heuchelei endlich auf? Es sind Merkels Tote! #Nizza«. Seine Parteivorsitzende und Ehefrau Frauke Petry verkündete auf Facebook »Merkel und Co. tragen hier eine erhebliche Mitschuld«; sie habe illegalen Einwandern Tür und Tor geöffnet. Illegal wird hier mit kriminell gleichgesetzt.

Zielgerichtet verbindet die AfD den Anschlag mit ihren Feindbildern. Dazu gehört die »Gefährdung des Abendlandes« durch »kulturfremde Invasoren«. Bereits zuvor nutzte die populistische Rechte in Europa die Anschläge in Paris, Brüssel und Nizza als Steilvorlage für ihre ausländerfeindliche, menschenverachtende Politik und zur Verbreitung islamophoben Gedankenguts.

Die nach dem Attentat aufbrausende politische Debatte belegt allerdings erneut, dass das rechte Ressentiment weit über den Wirkungskreis der AfD hinaus reicht. Im Programmpapier der CSU-Landesgruppe im Bundestag für deren Klausurtagung wird die ganze Breite des Ressentiments bedient: vom Burka- und Nikab-Verbot und der Anerkennung der deutschen »Leitkultur« über die Abschaffung des Doppelpasses, der Zuwanderungsquote und weiterer Einschränkungen beim Familiennachzug bis hin zur Forderung, im Mittelmeer gerettete Flüchtlinge nach Nordafrika zurück zu verfrachten.

Seehofers umgehende Forderung nach dem Berliner Attentat, die »gesamte Zuwanderungs- und Sicherheitspolitik« zu »überdenken«, hätte weder an der Tatvorbereitung noch am Tathergang irgendetwas geändert, bringt aber unmissverständlich zum Ausdruck, mit welcher Kraft die CSU dabei ist, rechtspopulistisches Terrain zu besetzen, um den AfD-organisierten Rechtspopulismus das Wasser abzugraben.

Fest steht, dass alle gesetzlichen Verschärfungen der Vergangenheit den Anschlag nicht verhindert haben. Wer dennoch mehr Härte fordert, bestätigt das Kalkül des Islamischen Staats, der darauf setzt, dass durch die Zunahme von Misstrauen gegenüber Flüchtlingen und Muslimen in westlichen Gesellschaften sich Einzelne bzw. Gruppen radikalisieren und für seine Zwecke einspannen lassen. Die Kampfrherotik aus den Reihen der AfD und CSU, die den Generalverdacht gegen Muslime alltäglich macht, ist Wasser auf die Mühlen der Prediger des  IS.

Mittlerweile hat ein grundrechtsfeindlicher Überbietungswettkampf eingesetzt.[2] Innenpolitiker aus der Union machen Druck, die Gesetze zu verschärfen, um besser für die terroristische Bedrohung gewappnet zu sein. Saarlands Innenminister Klaus Bouillon, Vorsitzender der Innenministerkonferenz, nahm zwar seine Äußerung, Deutschland befinde sich im »Kriegszustand« zurück, dennoch wartet er täglich mit Plänen für »neue« sicherheitspolitische Maßnahmen auf. Die Vorschläge in der öffentlichen Debatte reichen von der Ausweitung der Videoüberwachung über spezielle Erstaufnahmeeinrichtungen bis hin zu Fußfesseln.

Die gebetsmühlenartige Wiederholung von Forderungen nach Gesetzesverschärfungen soll den BürgerInnen entschlossenes Handeln vorgaukeln. Dabei erlebte Deutschland 2016 den umfangreichsten Ausbau des Überwachungsstaates seit Jahren: Ausweitung der Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes, ein neues Anti-Terror-Paket, Einführung der Fluggastdatenspeicherung, mehr Videoüberwachung, Datenbankverknüpfungen in ganz Europa und Ausbau der Überwachung der Geflüchteten.

Publizistische Unterstützung für die Forderungen nach schärferen Sicherheitsmaßnahmen leistet der FAZ-Mitherausgeber Berthold Kohler mit der Forderung, die deutsche Demokratie müsse »im Angesicht des Terrors ihre Wehrhaftigkeit beweisen«. Dabei hat die Tat des mutmaßlichen, in Mailand erschossenen Berliner Attentäters Anis Amri weder etwas mit der Flüchtlingswelle des vergangenen Jahres noch etwas mit dem Flüchtlingsrecht zu tun.

Der tunesische Staatsbürger Amri ist den deutschen Sicherheitsbehörden schon länger als islamistischer »Gefährder« bekannt; dass sie ihm einen Terrorakt zutrauten, wird nach einem Blick in die Gefährderdatei deutlich, die dem Bayerischen Rundfunk in Auszügen vorliegt. Dort hieß es bereits im März 2016: Der Verdächtige werbe im gesamten Bundesgebiet »offensiv bei anderen Personen darum, gemeinsam mit ihm islamistisch motivierte Anschläge zu begehen«.

Das Flüchtlingsrecht hatte funktioniert: Der Asylantrag des Mannes war im Juni 2016 ziemlich schnell abgelehnt worden. Seitdem gilt das allgemeine Ausländerrecht. Anis Amri war ausreisepflichtig, hatte aber eine auf NRW beschränkte Duldung, weil die zur Abschiebung nötigen Papiere noch nicht vorlagen. Trotzdem hielt sich der Mann, wie die Behörden wussten, oft in Berlin auf. Zwischen Februar und März 2016 soll Amri von einem »geheimen Informanten des Verfassungsschutzes« von Dortmund nach Berlin gefahren worden sein, heißt es in einem Aktenvermerk, der im ARD-Brennpunkt gezeigt wurde: »Er wird durch die VP [(»Vertrauensperson« des LKA NRW] gefahren und macht Angaben dazu, dass es sein Auftrag sei, im Sinne von Allah zu töten«.

»Überforderung? Oder haben Sicherheitsbehörden das Risiko Amri in Kauf genommen, weil man sich von seiner Überwachung Erkenntnisse erhoffte?«, fragt Heribert Prantl in seinem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung (22.12.2016). Oder hat die überwachende Behörde anderen Behörden nichts gesagt, weil man die Erkenntnisse für sich haben wollte? Derartige Rivalitäten sind spätestens aus der Geschichte des NSU bekannt.

Fest steht: Um sogenannte Gefährder zu packen, muss das Recht nicht verschärft werden. Es hätte eine Abschiebungsanordnung nach § 58a Aufenthaltsgesetz erlassen werden können, »zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit« samt strikten Meldeauflagen bei der Polizei. Die Abschiebehaft ist geschärft worden; diese Haft kann bis zu sechs Monate dauern, in Sonderfällen bis zu ein Jahr. Lasch ist das keineswegs. »Das Recht ist scharf; man muss es anwenden«, meint Prantl. Statt gezielt gegen potenziell Verdächtige vorzugehen, ganze Personengruppen unter einen Generalverdacht zu stellen, ist menschenverachtend.

Natürlich gibt es keinen hundertprozentigen Schutz vor Verbrechen und Terror – auch nicht mit noch mehr Überwachungskameras und Vorratsdatenspeicherung. Der unseligen Tradition, ständig auf Vorrat immer neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden zu schaffen, muss ein Riegel vorgeschoben werden. Denn es wird nicht mehr Sicherheit, sondern ein Sicherheitsapparat geschaffen, der keinen Schutz vor Terror bietet, aber demokratische Rechte in den Zangengriff nimmt.

[1] Seit Anfang 2016 hat das Bundeskriminalamt (BKA) 797 Straftaten gegen Flüchtlingsheime registriert. Für 740 Delikte sind »rechtsmotivierte Täter« verantwortlich. Bei 137 Straftaten wandten die Angreifer Gewalt an. Im laufenden Jahr gab es 61 Brandstiftungen und zehn Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz.
[2] Vgl. Otto König/Richard Detje: Köln – Wie die Übergriffe instrumentalisiert werden. Überbietungswettbewerb zum »Schutz der inneren Sicherheit«, SozialismusAktuell 25.1.2016.

Otto König / Richard Detje: Ruf nach schärferen Sicherheitsgesetzen, Sozialismus, 29.12.16