Die Menschen müssen entscheiden!
Linkes Bündnis zur Bürgerbeteiligung in Gießen
Das Linke Bündnis begrüßt grundsätzlich die vorgelegten Ideen zur Bürgerbeteiligung, auch die Bereitschaft des Magistrats, die Bürgerschaft bei der Diskussion der Satzung zu beteiligen. Es handelt sich allerdings aus unserer Sicht um einen ersten, bescheidenen Schritt, der weit hinter den Vorschlägen aus verschiedenen Initiativen und Verbänden zurückbleibt. Er bleibt auch weit hinter den Regelungen und Praxen zurück, die in verschiedenen Kommunen und Bundländern schon praktiziert werden.
Wir werten es auch als positiv, dass der Magistrat die Frist für Änderungsvorschläge bis zum 31. Januar verlängert hat. Unter Berücksichtigung der Ferien- und Feiertage ist aber auch die jetzt vorgesehene Zeit für eine öffentliche Diskussion vollkommen unzureichend. Diese müsste mehrere Monate umfassen. Uns ist auch nicht klar, wie Vorschläge, die nach 11 Uhr am 27. Januar eingehen, berücksichtigt werden können. Denn zu diesem Zeitpunkt endet die Frist, Anträge zur Stadtverordnetenversammlung am 19. Februar zu stellen. Da die Informationsveranstaltung des Magistrats am 9. Dezember nicht über die einzelnen Regelungen des Satzungsentwurfes diskutieren konnte, da er ja erst an diesem Tage veröffentlicht wurde, schlägt das Linke Bündnis eine Diskussionsveranstaltung dazu Ende Januar vor.
Das Linke Bündnis wird sich aktiv an der Diskussion des Satzungsentwurfes beteiligen und schlägt die folgenden Änderungen vor:
- Die Ergebnisse repräsentativer Befragungen in § 11 müssen deutlich mehr Gewicht bekommen; sie sind bedeutsamer als nur eine Stellungnahme bei der Abwägung.
- Die Bürgerversammlungen des § 9 sollten ihrem Namen entsprechen und wirkliche Versammlungen der Bürgerinnen und Bürger sein: so sollten die Versammelten über die Sitzungsleitung befinden können, sie sollten über die Tagesordnung entscheiden und über Anträge Beschlüsse fassen können, über die das Stadtparlament zu beraten hat.
- Bürgeranträge des § 10 sind immer in öffentlicher Sitzung des Stadtparlaments zu beraten und zu entscheiden.
Die im Programm des Linken Bündnisses entwickelten Vorstellungen gehen weit über die Bestrebungen der vorgelegten Satzung hinaus und sollten auch noch Eingang in die Diskussion und Beschlussfassung finden:
- Die Mitwirkung der Bürger ist dann am wirksamsten, wenn sie sich auf bestimmte Quartiere, Stadtteile usw. bezieht. Hier stellt sich die Frage, welche Organe oder Einrichtungen (auch mit oder neben Ortsbeiräten) geschaffen werden könnten, um ihre Mitwirkung vor Ort umfassend und konkret zu ermöglichen.
- Der Satzungsentwurf lässt nicht erkennen, dass kommunale Debatten und Kontroversen wirklich auf Augenhöhe geführt werden können. Dies betrifft Fragen der Öffentlichkeit: Online-Präsenz von Debatten u. ä. ; wer moderiert und gestaltet wo den Faktencheck und –abgleich der Kontrahenten, aber auch der Finanzen: Wer finanziert alternative Gutachten und Entwürfe, rechtliche Beratungen und Stellungnahmen. In welchem Umfang können auch Ressourcen der Verwaltung in Anspruch genommen werden.
- Die Beteiligung und Mitwirkung der Bürger muss auch die Möglichkeit umfassen, dass sie selbst entscheiden können. Auch die geltende Rechtslage in Hessen erlaubt Mechanismen, die Bürgerbegehren und -entscheide dafür zu nutzen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Magistrat diese Instrumente nicht als Angriff auf seine Rechte versteht und politisch bzw. juristisch mit allen Mitteln bekämpft, sondern als Chance zur Meinungsbildung und Entscheidung der Bürger begreift und diese ermöglicht.