Kita-Streik: Was Eltern jetzt tun können
Liebe Eltern,
wir verstehen, dass Ihnen der Streik in Ihrer Kita Unannehmlichkeiten bereitet und dass dies für Sie mit Stress und Mühe verbunden ist. Aber die Erzieher/innen streiken nicht leichtfertig. Sie kümmern sich mit großem Engagement um Ihre Kinder. Und Sie als Eltern erwarten zu Recht, dass sie alles tun, um Ihren Kindern alle Bildungschancen für die Zukunft zu ermöglichen. Sie leisten verantwortungsvolle pädagogische Facharbeit und wollen dafür angemessen bezahlt werden. Dafür setzen sie sich gemeinsam mit ver.di in diesen Tarifverhandlungen ein.
Und sie brauchen dazu auch Ihre Unterstützung. Die Erzieher/innen möchten diesen Streik so rasch wie möglich beenden. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Arbeitgeber den Wert und die Verantwortung ihrer täglichen Arbeit endlich auch in der tariflichen Eingruppierung ihrer Tätigkeit anerkennen. Wenn Sie dabei helfen möchten, dann machen Sie Druck auf die kommunalen Arbeitgeber, allen voran auf Ihren Oberbürgermeister, Bürgermeister oder Landrat, auf die Ratsfraktionen und die Fraktionsvorsitzenden. Damit können Sie einen aktiven Beitrag zu einem raschen Ende dieser Tarifauseinandersetzung leisten.
ver.di hat zu diesem Zweck im Internet eine entsprechende Seite eingerichtet. Unter https://www.soziale-berufe-aufwerten.de/unterstuetzen/e-card-senden/ haben Sie die Möglichkeit eine elektronische Postkarte an Ihren (Ober-)Bürgermeister oder Landrat versenden können. Dazu muss nur die Postleitzahl eingegeben werden. In dem Tool sind die Namen und E-Mail Adressen von rund 1.000 Gemeindevertreter/-innen hinterlegt. Sie können dort entweder einen vorgegeben Text versenden oder aber auch einen eigenen Text per E-Mail verschicken.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Und was Sie vielleicht noch wissen möchten!
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Dürfen Eltern beim Kita-Streik im Job fehlen?
Hierzu gibt es kein klares JA oder NEIN. Aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers folgt, dass er die/den Arbeitnehmer/in freistellt, wenn sonst das Kind alleine wäre – die Eltern also kurzfristig keine Ersatzbetreuung finden können. Eltern müssen jedoch vorher alle Möglichkeiten der alternativen Kinderbetreuung abklären – von der Großmutter bis zum Babysitter oder anderen Personen im familiennahen Umfeld. Findet sich trotz aller Mühe keine andere Betreuung, dürfen Arbeitnehmer/innen bei einem Warnstreik oder einem unvorhersehbaren Streiktag von der Arbeit fernbleiben. Und dies ohne Lohnkürzungen befürchten zu müssen – das folgt aus § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Denn dann liegt in der Regel ein „in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund“ vor, ohne eigenes Verschulden verhindert zu sein. Wie lange das dauern darf, ist nicht näher geregelt. Zwei bis drei Tage werden hier von Fachleuten des Arbeitsrechts aber für angemessen gehalten.
Experten raten Eltern, die wegen des Ausfalls der Kinderbetreuung nicht oder nur verspätet zur Arbeit kommen können, rechtzeitig – das heißt so früh wie möglich – den Chef zu unterrichten. Bei einem lange vorher angekündigten Streik müssen und können sich die Eltern allerdings vorher um eine Ersatzbetreuung bemühen, sodass ihnen der Schutz des § 616 BGB versagt bleibt. Dann ist es ihnen zumutbar, im Zweifel auch wertvolle Urlaubstage für den Streik zu opfern.
Vorsicht: § 616 BGB kann durch den Arbeits- oder Tarifvertrag verändert worden sein – auch zu Ungunsten des Arbeitnehmers. -
Gehen Urlaubstage für die Eltern verloren?
Auch wenn die berufstätige Mutter oder der Vater nichts für ihre Zwickmühle können: Der Chef kann der/dem Arbeitnehmer/in auch zumuten, für die Zeit der Bestreikung der Kita einen oder mehrere Tage Urlaub zu nehmen, falls der Jahresurlaub noch nicht verbraucht ist. Doch auch das ist eine Frage der Absprache mit dem Vorgesetzten: Einfach unentschuldigt zuhause bleiben, ist also keine gute Idee, denn Urlaub muss immer vom Chef genehmigt werden. Andernfalls kann es hier zu arbeitsrechtlichen Sanktionen – wie etwa einer Abmahnung – kommen. Andererseits sind Streiktage in der Kita arbeitsrechtlich „ein guter Grund, Urlaub zu nehmen“. Der Chef darf ihn nur aus betrieblich veranlassten Gründen versagen. Zum Beispiel dann, wenn wichtige Aufgaben anstehen und eine qualifizierte Vertretung kurzfristig nicht zu bekommen ist.
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Kann Eltern die Kündigung drohen?
Weist die/der Arbeitnehmer/in nach, dass sie bzw. er trotz aller Bemühungen keine andere Kinderbetreuung gefunden hat, führt dies in der Regel nicht zu einer rechtswirksamen Abmahnung oder Kündigung, sollte sie bzw. er der Arbeit fernbleiben. Wer einen Streitfall vermeiden möchte, sollte sich schon vorab mit dem Arbeitgeber einigen, wie solche Fälle zu handhaben sind – und statt ihn vor Fakten zu stellen, klare Abreden treffen. Oft ist die einfachste Lösung auch die beste: Die berufstätige Mutter oder der Vater sollten nach Möglichkeit für den ersten Tag des Streiks einen Urlaubstag beantragen und damit Zeit gewinnen, sich für den nächsten oder weitere Streiktage um die geeignete Kinderbetreuung zu kümmern. Ob der Urlaubstag bezahlt oder unbezahlt gewährt wird, ist ebenfalls oft eine Frage der Absprache oder des Arbeitsvertrages. Eine andere Lösung wäre auch, im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber Überstunden abzufeiern, ein positives Arbeitszeitkonto zu reduzieren oder Minusstunden aufzubauen.
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Das Kind einfach mit zur Arbeit nehmen?
Das Kind mit zur Arbeit nehmen zu können, ist eine Frage des Einvernehmens mit dem Arbeitgeber, verpflichtet ist dieser allerdings nicht dazu. Viele Arbeitsplätze sind nicht für Kinder geeignet, denn die Konzentration der Mitarbeiter/innen ist mit kleinen, vielleicht quengelnden Kindern nicht mehr gewährleistet. In manchen Betrieben wird allerdings angeboten, die Kinder mit zur Arbeit zu bringen und in einem gesonderten Raum oder in Betriebskindergärten betreuen zu lassen. Eine andere Lösung könnte darin bestehen, dass mehrere vom Kita-Streik betroffene Eltern, die in einer Firma arbeiten, sich zusammenschließen und die Kinderbetreuung innerhalb oder außerhalb des Arbeitsverhältnisses organisieren. Vielleicht lässt sich auch darüber mit dem Chef reden, zum Beispiel über Schichttausch oder darüber, die Arbeitszeiten so zu legen, dass Mütter und Väter sich gut ergänzen.
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Gibt es Geld zurück, wenn die KiTa bestreikt wird?
Die Streikenden müssen während des Streiks auf ihren Lohn verzichten. Die Gewerkschaftsmitglieder unter ihnen bekommen immerhin ein Streikgeld. Dafür haben sie oft jahrelang in die gemeinsame Streikkasse eingezahlt. Denn der Arbeitgeber zahlt während eines Streiks keinen Lohn. Er spart Personalkosten. Und Elternbeiträge und Essensgeld kassiert er weiterhin. Auch wenn die KiTa zu ist.
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Was passiert eigentlich mit den Elternbeiträgen?
Elternbeiträge zählen grundsätzlich zu den sogenannten öffentlich-rechtlichen Gebühren. Sie fallen auch bei Schließungszeiten an. So regeln es die Träger in ihren jeweiligen Gebührensatzungen oder Entgeltordnungen. Ändern kann man das nur auf freiwilliger Basis. So müsste der Rat der Gemeinde einen entsprechenden Beschluss fassen. Davon haben bereits während des Streiks im Jahr 2009 zahlreiche Kommunalpolitiker/innen Gebrauch gemacht. So etwa in Köln, Düsseldorf und anderswo. Die eingesparten Personalkosten wurden für die Erstattung der Elternbeiträge und zur qualitativen Verbesserung von KiTa-Angeboten verwendet.
http://www.verdi.de/themen/geld-tarif/soziale-berufe-aufwerten/++co++61c52d2c-f32d-11e4-aa02-5254008a33df