BBU kritisiert Ziel und Verfahren des Gesetzentwurfes „zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie scharf kritisiert. Der Grund dafür: Das Ministerium hat dem BBU und einigen wenigen anderen Organisationen nur fünf Tage Zeit eingeräumt, um Stellungnahmen zum Gesetzentwurf „zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung“ zu verfassen. Dies zeigt ein ausgeprägtes Desinteresse an den Stellungnahmen der Verbände, da in die Tiefe gehende Darlegungen in dieser Zeit nicht möglich sind. Trotzdem lässt sich eine Einschätzung abgeben: Die Verantwortung für die Finanzierung der atomaren Zwischen- und Endlagerung soll zukünftig der Bund tragen. Die Betreiber können sich mit einem finanziellen Betrag aus ihrer Verantwortung freikaufen. Wieder einmal werden die Gewinne, die aus umweltzerstörenden Projekten resultieren, privatisiert, während die Verluste weitgehend sozialisiert werden. Die Bundesregierung macht sich damit zum verlängerten Arm der Atomwirtschaft.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt: „Das Märchen vom billigen Atomstrom ist endgültig geplatzt. Statt der Atomkonzerne wird zukünftig der Staat für die Kosten der Entsorgung aufkommen. Die Zahlungen von etwa 23 Milliarden, mit denen sich die Atomkonzerne freikaufen können, sind nur ein durchschaubares Feigenblatt. Die absehbaren Mehrkosten zahlt die Gesellschaft. Dies ist sowohl aus ökologischer wie aus finanzieller Sicht völlig unakzeptabel.“
Der BBU kritisiert auch, dass es innerhalb der absolut knappen Zeit nicht möglich ist, sich intensiv mit dem Gesetzesentwurf zu befassen.
„Die Große Koalition im Bund will das Geschenk an die Atomkonzerne offenbar im Eiltempo durchpeitschen. Man hat den Eindruck, als ob das Ministerium bewusst den Gesetzesentwurf vor einem Wochenende und dann auch noch mitten in den Herbstferien veröffentlicht hat“, so BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz.
Der BBU hat den Gesetzentwurf am Donnerstag (13. Oktober 2016) um 19.30 erhalten – faktisch also erst am Freitag. Stellungnahmen sollten bis zum 17.10.2016, 14.00 Uhr, beim Ministerium eingereicht werden, da schon für Mittwoch (19. Oktober 2016) die Kabinettsbefassung vorgesehen ist.
Nach Angaben des BBU kommt es immer wieder vor, dass den Umweltverbänden Gesetzesentwürfe und andere Verfahrensunterlagen mit äußerst knappen Fristen für Stellungnahmen zugesendet werden. Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU fordert: „Bürgerinitiativen und Umweltverbände wie der BBU engagieren sich weitgehend ehrenamtlich.
Fristen von wenigen Tagen, teilweise Stunden zeigen die Missachtung der Zivilgesellschaft. Behörden und Ministerien müssen endlich angemessene Fristen setzen.“