BUND klagt gegen den weiteren Ausbau der A49
Der Landesverband Hessen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland hat beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage gegen den weiteren Ausbau der A49 eingereicht.
Gegen diese Entscheidung geht der BUND nun gerichtlich vor. “Der Planfeststellungsbeschluss ist rechtswidrig. Er verstößt gegen die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und gegen die Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das Bundesverwaltungsgericht hat uns dazu jüngst entsprechende Vorgaben gemacht.1 Bis zur Klärung sollten alle Baumaßnahmen, insbesondere die geplanten Rodungen, gestoppt werden”, fordert Jörg Nitsch, Landesvorsitzender des BUND Hessen.
A49: Klage gegen Ausbau auch wegen der Rodung im Dannenröder Forst
Der BUND weist mit seiner Klage einerseits auf die Rechtsverstöße des Planfeststellungsbeschlusses hin und andererseits auf die mit dem Autobahnausbau verbundene Rodung eines intakten und über 250 Jahre alten Mischwaldes im Dannenröder Forst. Des Weiteren ist das europäische Naturschutzgebiet “5120-303 Herrenwald östlich Stadtallendorf” betroffen und wertvolle Acker- und Wiesenflächen sollten zerstört werden.
Zukunftsfähige Verkehrspolitik heiße deshalb: die A49 nicht weiter zu bauen und stattdessen den Anwohnern und der Industrie durch kluge Lenkungsmaßnahmen und Alternativen wie den Schienenverkehr zu helfen.
Gießener Allgemeine Zeitung, 1.11.19