Warnstreiks bei VW: »Einer der härtesten Konflikte, die Volkswagen je gesehen hat«

Die Gewerkschaft IG Metall und der Betriebsrat haben beim Automobil-Konzern VW zu Warnstreiks aufgerufen, um so den Druck in der aktuellen Tarifrunde zu erhöhen. Die war am Donnerstag ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Bereits in der Nacht zum Sonntag hatten rund 300 Volkswagen-Beschäftigte und Metaller ...

weiterlesen

Nach der Trump-Wahl: Auf ultrarechtem Kurs

Die künftige US-Regierung schwenkt mit mehreren designierten Ministern auf einen ultrarechten, hart antichinesischen Kurs ein – in einer Zeit, in der Deutschland in wachsende Abhängigkeit von den USA geraten ist. 15 Nov 2024 WASHINGTON/BERLIN (Eigener Bericht) – Die künftige Regierung der USA, des wichtigsten NATO-Verbündeten der Bundesrepublik, wird neben ...

weiterlesen

Zu Hintergründen des Wahlergebnisses - Trump wird wieder Präsident der USA

Das Rennen zwischen dem Republikaner Donald Trump und der Demokratin Kamala Harris um die nächste Präsidentschaft in den USA ist entschieden, der Sieger heißt Trump. Stand 6.11. 13:30 Uhr werden mindestens 276 Wahlleute für ihn stimmen. Auch die beiden Kammern des amerikanischen Kongresses waren hart ...

weiterlesen

Die Gegenstrategien sind noch nicht ausreichend: Hochwasser als Folge der Klimakrise

Bei den Überschwemmungen in Teilen Österreichs, Polens, Rumäniens und Tschechiens sind bisher mindestens 18 Menschen ums Leben gekommen, kilometerweit sind Felder und Straßen überschwemmt, Keller und Häuser vollgelaufen, Dämme und Deiche zerstört. »Die Hochwasser, die wir sehen, sind bedrückend«, findet Bundeskanzler Olaf Scholz. »Wir werden ...

weiterlesen

Gießener Linke fordert Wohnraumleerstandkataster

Der hessische Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori hat entschlossene Maßnahmen gegen den Missstand leerstehender Wohnungen angekündigt. „Die neuen Zahlen mit fast zwei Millionen leerstehenden Wohnungen in Deutschland vor allem in Großstädten zeigen, wie groß der Handlungsbedarf ist“, sagte Mansoori am Freitag in Berlin. In Hessen stehen über 122.000 Wohnungen leer. In Frankfurt gibt es fast 13.000 leerstehende Wohnungen, ...

weiterlesen

Gießener Linke fordert Verzicht auf den Bau der Ortumgehung Reiskirchen (B49)

Im Januar 2025 soll der seit Jahrzehnten größte Straßenbau im Kreis Gießen starten: Die geplante Südumgehung um Reiskirchen und Lindenstruth, also ein Neubau der B49 mitten durch eine ökologisch wertvolle Landschaft und direkt am Rand der geschützten Jossolleraue. Mehrere geschützte Arten wurden dafür „vergrämt“ (Begriff aus ...

weiterlesen

Bündnis für Verkehrswende: IG Metall an der Seite von Fahrrad und Schiene

IG Metall überrascht mit neuem Bündnis. Gemeinsam mit Fahrrad- und Schienenverbänden fordert sie eine Verkehrswende. Doch wie reagieren die Beschäftigten? Die IG Metall feiert derzeit ihr 75. Jubiläum. Die Arbeitswelt hat sich seit Gewerkschaftsgründung häufig verändert. Jetzt stehen wichtige Industriesparten wie Auto, Maschinenbau und Stahl vor ...

weiterlesen

Zum Ausgang der Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen: VERSCHIEDENE FACETTEN DES ALLGEMEINEN RECHTSRUCKS

1. Die Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen haben das ebenso eindeutige wie erwartete Ergebnis: Die „Ampelparteien“, die in Berlin die Bundesregierung stellen, sind politisch aufgerieben und auf einstellige Ergebnisse reduziert worden. Die FDP, die in Berlin drei der wichtigsten Ministerien anführt, erhält nur noch ein Prozent ...

weiterlesen

Diplomatie jetzt! Appell für Frieden in der Ukraine

Wir – politische Aktivistinnen und Aktivisten, Intellektuelle und Bürgerinnen und Bürger –, die diesen Aufruf für eine gemeinsame, universelle und internationale diplomatische Initiative für den Frieden in Europa und in der Welt unterzeichnet haben, sind von Folgendem überzeugt: Das Blutvergießen und die Zerstörung in der Ukraine ...

weiterlesen

Nobelpreisträger fordern Ende der Isolation Öcalan und eine politische Lösung der kurdischen Frage

69 Nobelpreisträgerinnen und Nobelpreisträger haben in einem Brief an mehrere Organisationen des Europarates sowie an den UN- Menschenrechtskomitee und in einem weiteren Brief an den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan die Beendigung der Isolation, die endgültige Freilassung des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan sowie die Wiederaufnahme ...

weiterlesen

Chapeau an die Gothaer Richter – weiterer Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht zur Rechtmäßigkeit von Sanktionen im SGB II

job

Da muss man vor den Richtern am Sozialgericht Gotha den Hut ziehen: Nachdem der erste Vorlagenbeschluss zur Rechtmäßigkeit von Sanktionen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) wegen formeller Fehler abgelehnt wurde, haben sie nun einen weiteren Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gemacht, um eben die Rechtmäßigkeit von Sanktionen im SGB II prüfen zu lassen.

Denn die Gothaer Richter sind der Meinung, dass einem Hartz-IV-Bezieher nicht das Arbeitslosengeld gekürzt werden darf, weil er ein Arbeitsangebot abgelehnt hat und diese geltende Praxis verfassungswidrig ist, weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antastet, sowie Leib und Leben gefährden kann.

Erstmals wird auch gefragt, ob neben der Verletzung der Gewährleistungspflicht des Existenzminimums und damit auch des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, gleichfalls noch die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit durch die Sanktionen ausgehebelt wird. Der Aspekt der grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit hat in den seit Jahren geführten Diskussionen um die Sanktionsmechanismen praktisch so gut wie nie eine Rolle gespielt. Obwohl die Menschen, die im Hartz-IV-Bezug sind, permanent unter Druck möglicher Sanktionen stehen, weil jeder Vermittlungsvorschlag des Jobcenters ein „nichtablehnbares Angebot” ist. Die Freiheit der Berufswahl gibt es für sie nicht. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erneut entscheiden.

Anfang Oktober 2015 lehnte der Bundestag mit der Mehrheit der Regierungskoalition die Abschaffung von Sanktionen bei Hartz-IV-Bezug ab. Auch die Gewerkschaften konnten sich bisher nicht dazu durchringen, sich gegen die Sanktionspraxis zu positionieren.

Das ändert aber nichts daran, dass die Sanktionen weiterhin verfassungsrechtlich und ethisch äußerst umstritten bleiben.

Das Sozialgericht in Gotha war der Meinung, dass einem Hartz-IV-Bezieher das Arbeitslosengeld nicht gekürzt werden darf, weil er ein Arbeitsangebot abgelehnt hat und erklärt die bisherige Praxis als verfassungswidrig, da sie die Menschenwürde des Betroffenen antastet, sowie Leib und Leben gefährden kann. Das Gericht ist nach wie vor der Auffassung, dass die im Sozialgesetzbuch festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter gleich gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte die Richtervorlage des Sozialgerichts Gotha über die mögliche Verfassungswidrigkeit der Sanktionen als nicht ausreichend begründet zurückgewiesen und damit konnten die Sanktionen im SGB II-Rechtskreis weitergehen. Das BVerfG erkannte „durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen” in dem Vorlageschluss der Sozialrichter aus Gotha an, lehnte dann aber die erste Eingabe vom Anfang Juni 2016 wegen eines Formfehlers ab und wies sie an die Thüringer Sozialrichter zurück.

In Gotha hatte ein Mann dagegen geklagt, dass ihn das Jobcenter Erfurt im Jahr 2014 zweimal für jeweils drei Monate sanktioniert hatte. Als er ein Arbeitsgebot abgelehnt hatte, kürzte ihm das Jobcenter die Grundsicherung um 30 Prozent. Er musste mit 273,70 statt 391 Euro über den Monat kommen. Dann hatte das Jobcenter ihn zu einem Praktikum verpflichtet, dem der Mann auch nicht zugestimmte. So kam es zu einer weiteren Kürzung seines Arbeitslosengeldes um 234,60 Euro, also insgesamt um 60 Prozent. Er hatte dadurch nur noch 156,40 Euro zum Überleben.

Die Sozialrichter in Gotha folgten der Argumentation des Klägers, dass mit Arbeitslosengeld II der Gesetzgeber das physische und soziokulturelle Existenzminimum berechnet hat und das sei nach Bedürftigkeit zu gewähren. Außerdem forderten es die Grundrechte auf Menschenwürde, freie Persönlichkeitsentfaltung, Leben und körperliche Unversehrtheit dies ein.

Dem entgegen habe der Gesetzgeber die Gewährleistung der Grundsicherung aber an das Wohlverhalten der SGB-II-Bezieher geknüpft. Außerdem würde das Sozialgesetzbuch II das Recht auf freie Berufswahl sowie das Verbot der Zwangsarbeit aushebeln und dies war ganz neu in die Diskussion eingeführt worden. Denn durch die Existenz gefährdender Strafen könnten Hartz-IV-Berechtigte genötigt werden, jeden schlecht bezahlten Job, jede Maßnahme oder nicht dem Arbeitsrecht unterliegende Arbeitsgelegenheit anzunehmen und sogar zu einer Lebensgefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit führen.

Für das Gelingen des weiteren Vorstoßes von Gotha aus, die Rechtmäßigkeit von Sanktionen im SGB-II beim BVerfG prüfen zu lassen drücken wir die Daumen!

Und nochmals: Chapeau an die Gothaer Richter!

http://www.gewerkschaftsforum-do.de/chapeau-an-die-gothaer-richter-weiterer-vorlagebeschluss-an-das-bundesverfassungsgericht-zur-rechtmaessigkeit-von-sanktionen-im-sgb-ii/

Den erneuten Vorlagebeschluss vom 2. August 2016 – S 15 AS 5157/14 gibt es hier zu lesen:  http://tinyurl.com/z8vk5mb

Weitere Infos: auf gewerkschaftsforum-do.de:

Bundesverfassungsgericht weist Richterklage zu den ALG-II-Sanktionen zurück, weiterhin werden tausende Menschen in Existenznot geraten – Sanktion ist zugleich Strafe und Legitimation

und

http://gewerkschaftsforum-do.de/?s=Sozialgericht+Gotha