Löhne rauf - Waffen runter!

Am 14./15.Juni 2024 trafen sich im Stuttgarter Gewerkschaftshaus etwa 200 Kolleg*innen und bis zu 800 im Stream zugeschaltete Menschen zu einer Friedenskonferenz, die von der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Kooperation mit ver.di-Stuttgart organisiert wurde. Es war die zweite Tagung dieser Art. Zuletzt organisierte die IG Metall Hanau und ...

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Gießener Linke fordert: Rhein-Main-Link als Freileitung

Der Bau, Betrieb und die Wartung von Offshore-Windkraftanlagen sind mit schädlichen Auswirkungen auf Meeressäuger, Vögel, Fische und die Lebensgemeinschaften am Meeresboden verbunden. Der Ausbau großer Offshore-Parks liegt v.a. im Interesse großer Konzerne, für die diese Projekte profitable Investitionen darstellen. Eine dezentrale Struktur der Windenergiegewinnung im ...

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Europawahl - Wahlaufruf des Kreisausländerbeirats

Aufruf zur Europawahl am 09. Juni 2024 Am 9. Juni 2024 ist es wieder soweit - alle EU-BürgerInnen haben die Möglichkeit, durch ihre Stimmabgabe an der Urne die Zukunft von Europa zu bestimmen. Diese Wahl ist eine ganz besondere - denn zum ersten Mal dürfen EU-BürgerInnen in Deutschland ab ...

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KI-Verordnung mit gewollten Lücken

Kritiker monieren, die in der vergangenen Woche verabschiedete KI-Verordnung der EU lasse Konzernen und Repressionsapparaten große Schlupflöcher, erlaube ortsbezogenes „Protective Policing“ und KI-gesteuerte Echtzeitüberwachung. Scharfe Kritik begleitet die Verabschiedung der neuen KI-Verordnung der Europäischen Union. Das Gesetzespaket ist vergangene Woche vom Rat der EU endgültig abgesegnet ...

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Vor den Wahlen zum Europäischen Parlament: Asylpolitik wichtigstes Thema

Vor den Wahlen zum Europäischen Parlament: Asylpolitik wichtigstes Thema

Vom 6. bis zum 9. Juni ist Europawahl, in Deutschland wird am 9. Juni gewählt. Rund 350 Millionen Bürger*innen in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind zur Stimmabgabe bei der zehnten Direktwahl des Europäischen Parlaments aufgerufen, in Deutschland rd. 65 Millionen. Fast alle ...

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Bezahlkarten für Asylsuchende - Nein!

Ohne irgendwelche Beweise vorlegen zu können, wird quer durch alle Parteien behauptet, Asylbewerberinnen bekämen zu viel Geld und könnten davon erhebliche Teile ausgeben, um Schlepper zu bezahlen oder an Angehörige in ihr Heimatland transferieren. Was sagen die Fakten? Die in diesem Zusammenhang maßgebenden Statistiken führt ...

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Wer ist „gut durch den Winter gekommen“?

Bruno Burger, verantwortlich für die Datenbank Energy Charts des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE, hat die Zahlen der drei Wintermonate ausgewertet. Sein Fazit: "Wir sind super durch den Winter gekommen. Es gab keine Stromknappheit. Die Abschaltung der Kernkraftwerke hat sich nicht negativ ausgewirkt auf die ...

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Jörg Peter Jatho: Unbekannte Fakten zum Nationalsozialismus an der Universität Gießen

Am 29. Mai 2018 hielt der Autor beim SDS einen Vortrag im Gießener DGB-Haus in der Walltorstraße. Hier kann der Text gelesen werden: Universitätsgeschichte Gießen

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Haushaltsrede der Fraktion GL im Kreistag

Als ich vor 13 Jahren hier im KT begann, belief sich das Defizit im ordentlichen Haushalt (HH) auf über 32 Mio. Euro. Es ging gleich los mit einer AG zur Erarbeitung eines HH-Sicherungskonzepts. Da lernte ich, dass es – auch Herr Ide hat das in ...

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Chapeau an die Gothaer Richter – weiterer Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht zur Rechtmäßigkeit von Sanktionen im SGB II

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Da muss man vor den Richtern am Sozialgericht Gotha den Hut ziehen: Nachdem der erste Vorlagenbeschluss zur Rechtmäßigkeit von Sanktionen im Sozialgesetzbuch II (SGB II) wegen formeller Fehler abgelehnt wurde, haben sie nun einen weiteren Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gemacht, um eben die Rechtmäßigkeit von Sanktionen im SGB II prüfen zu lassen.

Denn die Gothaer Richter sind der Meinung, dass einem Hartz-IV-Bezieher nicht das Arbeitslosengeld gekürzt werden darf, weil er ein Arbeitsangebot abgelehnt hat und diese geltende Praxis verfassungswidrig ist, weil sie die Menschenwürde des Betroffenen antastet, sowie Leib und Leben gefährden kann.

Erstmals wird auch gefragt, ob neben der Verletzung der Gewährleistungspflicht des Existenzminimums und damit auch des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, gleichfalls noch die grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit durch die Sanktionen ausgehebelt wird. Der Aspekt der grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit hat in den seit Jahren geführten Diskussionen um die Sanktionsmechanismen praktisch so gut wie nie eine Rolle gespielt. Obwohl die Menschen, die im Hartz-IV-Bezug sind, permanent unter Druck möglicher Sanktionen stehen, weil jeder Vermittlungsvorschlag des Jobcenters ein „nichtablehnbares Angebot” ist. Die Freiheit der Berufswahl gibt es für sie nicht. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erneut entscheiden.

Anfang Oktober 2015 lehnte der Bundestag mit der Mehrheit der Regierungskoalition die Abschaffung von Sanktionen bei Hartz-IV-Bezug ab. Auch die Gewerkschaften konnten sich bisher nicht dazu durchringen, sich gegen die Sanktionspraxis zu positionieren.

Das ändert aber nichts daran, dass die Sanktionen weiterhin verfassungsrechtlich und ethisch äußerst umstritten bleiben.

Das Sozialgericht in Gotha war der Meinung, dass einem Hartz-IV-Bezieher das Arbeitslosengeld nicht gekürzt werden darf, weil er ein Arbeitsangebot abgelehnt hat und erklärt die bisherige Praxis als verfassungswidrig, da sie die Menschenwürde des Betroffenen antastet, sowie Leib und Leben gefährden kann. Das Gericht ist nach wie vor der Auffassung, dass die im Sozialgesetzbuch festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter gleich gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte die Richtervorlage des Sozialgerichts Gotha über die mögliche Verfassungswidrigkeit der Sanktionen als nicht ausreichend begründet zurückgewiesen und damit konnten die Sanktionen im SGB II-Rechtskreis weitergehen. Das BVerfG erkannte „durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen” in dem Vorlageschluss der Sozialrichter aus Gotha an, lehnte dann aber die erste Eingabe vom Anfang Juni 2016 wegen eines Formfehlers ab und wies sie an die Thüringer Sozialrichter zurück.

In Gotha hatte ein Mann dagegen geklagt, dass ihn das Jobcenter Erfurt im Jahr 2014 zweimal für jeweils drei Monate sanktioniert hatte. Als er ein Arbeitsgebot abgelehnt hatte, kürzte ihm das Jobcenter die Grundsicherung um 30 Prozent. Er musste mit 273,70 statt 391 Euro über den Monat kommen. Dann hatte das Jobcenter ihn zu einem Praktikum verpflichtet, dem der Mann auch nicht zugestimmte. So kam es zu einer weiteren Kürzung seines Arbeitslosengeldes um 234,60 Euro, also insgesamt um 60 Prozent. Er hatte dadurch nur noch 156,40 Euro zum Überleben.

Die Sozialrichter in Gotha folgten der Argumentation des Klägers, dass mit Arbeitslosengeld II der Gesetzgeber das physische und soziokulturelle Existenzminimum berechnet hat und das sei nach Bedürftigkeit zu gewähren. Außerdem forderten es die Grundrechte auf Menschenwürde, freie Persönlichkeitsentfaltung, Leben und körperliche Unversehrtheit dies ein.

Dem entgegen habe der Gesetzgeber die Gewährleistung der Grundsicherung aber an das Wohlverhalten der SGB-II-Bezieher geknüpft. Außerdem würde das Sozialgesetzbuch II das Recht auf freie Berufswahl sowie das Verbot der Zwangsarbeit aushebeln und dies war ganz neu in die Diskussion eingeführt worden. Denn durch die Existenz gefährdender Strafen könnten Hartz-IV-Berechtigte genötigt werden, jeden schlecht bezahlten Job, jede Maßnahme oder nicht dem Arbeitsrecht unterliegende Arbeitsgelegenheit anzunehmen und sogar zu einer Lebensgefährdung oder Beeinträchtigung der Gesundheit führen.

Für das Gelingen des weiteren Vorstoßes von Gotha aus, die Rechtmäßigkeit von Sanktionen im SGB-II beim BVerfG prüfen zu lassen drücken wir die Daumen!

Und nochmals: Chapeau an die Gothaer Richter!

http://www.gewerkschaftsforum-do.de/chapeau-an-die-gothaer-richter-weiterer-vorlagebeschluss-an-das-bundesverfassungsgericht-zur-rechtmaessigkeit-von-sanktionen-im-sgb-ii/

Den erneuten Vorlagebeschluss vom 2. August 2016 – S 15 AS 5157/14 gibt es hier zu lesen:  http://tinyurl.com/z8vk5mb

Weitere Infos: auf gewerkschaftsforum-do.de:

Bundesverfassungsgericht weist Richterklage zu den ALG-II-Sanktionen zurück, weiterhin werden tausende Menschen in Existenznot geraten – Sanktion ist zugleich Strafe und Legitimation

und

http://gewerkschaftsforum-do.de/?s=Sozialgericht+Gotha