Das Volk kann nicht begehren
Die Zahlen im Volksbegehrensbericht 2015 sprechen eine deutliche Sprache: seit der Einführung in den ersten Bundesländern 1946 wurden deutschlandweit 324 direktdemokratische Verfahren eingeleitet. Auf das größte Bundesland Nordrhein-Westfalen, in dem es Volksbegehren und Volksentscheid seit 1950 gibt, entfallen davon nur 15 Verfahren. Lediglich zwei davon waren Volksbegehren, von denen es bundesweit 85 gab. Von den 22 Volksentscheiden auf Länderebene fand in NRW kein einziger statt.
Für die mageren Zahlen gibt es zwei Hauptgründe. Zum einen liegt die Unterschriftenhürde für Volksbegehren viel zu hoch. Für ein Volksbegehren müssen sich binnen eines Jahres mindestens 1,1 Millionen Menschen (acht Prozent der Stimmberechtigten) in die Unterschriftenlisten eintragen, damit es zu einem Volksentscheid kommen kann. Zum anderen sind wichtige Themen von der direkten Demokratie ausgeschlossen, denn die Landesverfassung verbietet Volksbegehren zu so genannten „finanzwirksamen Fragen“. Das bedeutet, dass Initiativen etwa für mehr Lehrer- oder Polizistenstellen oder zur Förderung der Hochschulen keine Chance haben.
Dies musste z.B. die Volksinitiative „Jugend braucht Vertrauen“ 2006 schmerzlich erkennen. Die Initiative forderte seinerzeit eine Wiederaufstockung der zuvor von der Landesregierung gekürzten finanziellen Ausstattung der Jugendeinrichtungen in NRW. Nachdem der Landtag die von fast 330.000 Bürgern unterzeichnete Volksinitiative abgelehnt hatte, dachten deren Initiatoren über ein Volksbegehren nach. Sie mussten aber erkennen, dass ein solches nicht möglich ist.
Zwölf neue Verfahren 2014
2014 gab es auf Länderebene zwölf neue direktdemokratische Verfahren in sieben Bundesländern, während es 2013 neun neue Verfahren waren. In Berlin war so ein Volksbegehren zur Bebauung des Tempelhofer Feldes im Volksentscheid erfolgreich. In Bayern und Hamburg scheiterten zwei Volksbegehren zur Schulreform an der Unterschriftenhürde. In Hamburg wurde ein Volksbegehren zum Wahlrecht für unzulässig erklärt. Das Volksbegehren zur Gerichtsstrukturreform in Mecklenburg-Vorpommern hat im Herbst 2014 genügend Unterschriften eingereicht. Der Ausgang ist noch offen.
In Nordrhein-Westfalen konnte eine Volksinitiative gegen das Rauchverbot in Festzelten die notwendige Unterschriftenzahl nicht erreichen. Ein geplantes Volksbegehren zum Nichtraucherschutz wurde mangels ausreichender finanzieller Unterstützung nicht beantragt. Eine Volksinitiative für die Rückkehr zur neunjährigen Schulzeit lief zum Jahresende 2014 noch.
Bundesweit wurden die meisten direkt-demokratischen Verfahren (299) von Bürgerinnen und Bürger durch Unterschriftensammlungen ausgelöst. In 25 Fällen war ein Volksentscheid gesetzlich vorgeschrieben, fand also ohne vorherige Unterschriftensammlung statt. In knapp 60 Jahren wurden zwar mehr als 300 Unterschriftensammlungen gestartet – es gab aber nur 85 Volksbegehren und 22 Volksentscheide. 64 Prozent aller Verfahren scheitern bereits vor einem Volksentscheid an zu hohen Unterschriftenhürden, zu kurzen Sammelfristen, weil die Unterschriften nicht frei auf der Straße gesammelt werden dürfen oder weil viele Themen nicht zulässig sind.
Bayern, Berlin und Hamburg vorn
Während es im Saarland und Baden-Württemberg bisher kein einziges Volksbegehren über die Zulassungshürde hinaus geschafft hat, wird in Hamburg jedes halbe Jahr ein Verfahren gestartet. Alle 1,2 Jahre geht in der Hansestadt ein Volksbegehren in die zweite Sammelstufe und alle 2,7 Jahre findet ein Volksentscheid statt. Weit vorn im Länder-Vergleich liegt auch Bayern, wo mit insgesamt 50 Volksbegehren so viele eingeleitet wurden wie in keinem anderen Bundesland.
Betrachtet man nur die vergangenen zehn Jahre, gehört außerdem Berlin zu den Spitzenreitern: In der Hauptstadt wird jedes halbe Jahr ein neues Verfahren eingeleitet, alle 1,3 Jahre kommt es zum Volksbegehren und alle zwei Jahre zu einem Volksentscheid. Im Nachbarland Brandenburg hingegen ist der Mitsprachebedarf fast genauso hoch wie in Hamburg (alle 0,6 Jahre ein neues Verfahren), die Regelungen sind aber so bürgerunfreundlich, dass es noch nie einen Volksentscheid gab.
Schlusslichter im Ländervergleich sind Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.
http://nrw.mehr-demokratie.de/nrw-volksbegehrensbericht-2015.html