»Die Motive des Staatsanwalts sind mir rätselhaft«
Am Freitag beginnt vor dem Gießener Amtsgericht der Prozess gegen die Ärztin Kristina Hänel. Abtreibungsgegner haben sie angezeigt. Ihr wird vorgeworfen, gegen den Paragraphen 219 des Strafgesetzbuches verstoßen und Schwangerschaftsabbrüche beworben zu haben. Worum geht es genau?
Kristina Hänel führt in ihrer allgemeinärztlichen Praxis unter anderem – neben EKG und Lungenfunktionsuntersuchungen – auch Schwangerschaftsabbrüche durch. Und das tut sie auf ihrer Internetseite auch kund. Dort heißt es zudem, dass sie auf Wunsch Interessentinnen per E-Mail einen Flyer zusendet. Darin gibt es Informationen über die gesetzlichen Voraussetzungen sowie über die Methoden, Risiken und Nebenwirkungen eines Schwangerschaftsabbruchs. Auch andere Praxen verteilen solche Informationsblätter, zumeist in gedruckter Form. Dennoch ermittelt die Staatsanwaltschaft nun gegen Kristina Hänel und legt es ihr so aus, dass sie dies als Werbung »zu ihrem eigenen Vermögensvorteil« unternehmen würde.
Kristina Hänel wurde bereits das dritte Mal von sogenannten Lebensschützern angezeigt; die ersten Male hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Agiert man dort jetzt schärfer?
Die Motive dieses Staatsanwalts sind mir rätselhaft. Kristina Hänel will für das Informationsrecht eintreten – wenn es sein muss durch alle Instanzen. Wir werden sie dabei unterstützen.
Der Slogan der einstigen Frauenbewegung in den 1970er Jahren lautete: »Mein Bauch gehört mir.« Wird heute das Selbstbestimmungsrecht der Frauen wieder vermehrt angegriffen?
Schon seit Jahren ist es in den USA üblich, dass Abtreibungsgegner vor Kliniken und Arztpraxen sogenannte Mahnwachen einrichten. Nun tauchen sie auch hierzulande vermehrt auf, mit dem Ziel, Frauen vom Abbruch abzuhalten. Sie nutzen den Paragraphen 219a Strafgesetzbuch, um Ärzte anzuzeigen, zu belästigen und einzuschüchtern. Die sogenannten Lebensschützer führen auf ihren Internetseiten Listen von Ärzten und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie listen dort zugleich die unzähligen Strafanzeigen auf, die bisher gestellt wurden. Vor »Pro Familia« treten sie häufig auf und reden auf Frauen ein, die zur Beratung gehen. All das hat es früher nicht gegeben: Wohl aber den Paragraphen 218, der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich verbietet und nur straffrei stellt, wenn die Schwangerschaft nicht länger als drei Monate andauert und die Frau eine sogenannte Schwangerschaftskonfliktberatung bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle in Anspruch nimmt.
Sind also die reaktionären Abtreibungsgegner schuld, die im Aufwind sind und dreister agieren?
Nein, es ist generell eine Verschlechterung der Verhältnisse, dass nun Ärztinnen wie Kristina Hänel angegriffen werden und neuerlich nicht mal mehr das Recht bestehen soll, über die Möglichkeiten eines Abbruchs zu informieren. Mit dem Erstarken der AfD und dem gesamten Rechtsruck hat es nur zu tun, dass sich nun die Abtreibungsgegner überhaupt trauen, auf diese Weise vorzugehen. Aber es gibt nun auch eine erstaunliche Gegenreaktion: Fast 72.000 Menschen haben die Petition von Kristina Hänel für das Recht auf Information über die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs unterzeichnet. Ob in Hamburg, Frankfurt am Main oder Gießen, überall gründen sich Komitees zu ihrer Unterstützung, eine Bewegung entsteht, um ihr den Rücken zu stärken.
Die Fraktion Die Linke im Bundestag fordert nicht nur die Abschaffung des Paragraphen 219, sondern auch die ersatzlose Streichung des Paragraphen 218. Wie sehen Sie es?
Schon vor 30 Jahren habe ich mit vielen Frauen gemeinsam gefordert, diese Paragraphen zu streichen. Es geht um das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Sie muss selber entscheiden können, ob sie eine Schwangerschaft austragen will oder nicht. Dabei hat ihr keiner reinzureden. Das ist meine grundsätzliche Überzeugung.
Dagmar Müller ist Ärztin im Ruhestand in Frankfurt am Main und Mitinitiatorin des Solidaritätsaufrufs für die Ärztin Kristina Hänel
aus: jw, 23.11.17