Die Wirtschaft ist sicher!?
Infektionsherd Wie steht es in Zeiten der Pandemie um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz? Neue Daten lassen klare Rückschlüsse zu
Während im Zweiwochentakt neue Einschränkungen für den privaten Bereich beschlossen werden, blieb es in der Arbeitswelt lange bei Appellen an die Unternehmen, mehr Angestellten das Arbeiten von Zuhause aus zu gestatten. Gewerkschaften fordern seit Beginn der Pandemie ein Recht auf Homeoffice. Als im Herbst die Infektionszahlen erneut nach oben schossen, griff Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Forderung auf, scheiterte aber am Widerstand aus CDU und Wirtschaftsverbänden. Es brauchte zwei weitere Monate steigender Fallzahlen, bis nun zumindest eine Homeoffice-Pflicht light greifen soll.
Wie schafften es Unternehmen, Interessenverbände und CDU in dieser Angelegenheit trotzdem, sich aus der Affäre zu ziehen? Nun, wie es für diese Pandemie typisch ist: mit unsinnigen Argumenten und aus dem Kontext gerissenen Zahlen. In der Tagesschau sagte Siegfried Russwurm, Präsident des Arbeitgeberverbandes BDI: „Schweißen aus dem Homeoffice hat noch niemand erfunden.“ Als hätte jemand solchen Blödsinn gefordert. Nur „zwei bis vier Prozent“ aller Corona-Infektionen würden sich in Industriebetrieben ereignen, behauptete Gesamtmetall-Präsident Stefan Wolf in der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Woher hat er diese Daten? Gesamtmetall verweist auf Nachfrage auf einen der Situationsberichte des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Zahl kann man dort tatsächlich finden, nur: Sie bezieht sich nicht auf das gesamte Infektionsgeschehen, sondern auf die wenigen Fälle, die von den Gesundheitsämtern einem Infektionsort zugeordnet werden können – und das ist nur etwa ein Sechstel. Anders als Wolf suggeriert, gibt es zum Infektionsgeschehen am Arbeitsplatz kaum belastbare Daten, weil die Gesundheitsämter sie nicht erheben.
Lieber nicht zum Arzt gehen
Ist das mangelnder politischer Wille? Möglich ist eine solche Erfassung jedenfalls, wie das Beispiel Slowenien zeigt: Hier veröffentlicht das Nationale Institut für öffentliche Gesundheit regelmäßig Daten zu Infektionsorten. Ende November lag hier der Arbeitsplatz mit 25 Prozent vor dem privaten Haushalt mit 23 Prozent Anteil am Infektionsgeschehen. Nun kann man sicher nicht freihändig von Slowenien auf Deutschland schließen, auch wenn 40 Prozent des Beschäftigten dort in der Industrie arbeiten, hauptsächlich Automobilbau, Zulieferer, Metall und Elektro.
Erkenntnisse wie diese finden kaum ein Echo in den Medien. Anders als bei den größeren Corona-Ausbrüchen in mehreren deutschen Schlachthöfen im vergangenen Jahr dringt über das „normale“ Infektionsgeschehen in Industrie- und Dienstleistungsbetrieben wenig an die Öffentlichkeit. So berichtete die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di Ende November, dass im Amazon-Versandzentrum Graben bei Augsburg von insgesamt 1.800 Beschäftigten rund 300 an Covid-19 erkrankt waren, allein von den Ver.di-Mitgliedern mussten fünf auf der Intensivstation behandelt werden. Von weiteren Amazon-Standorten wurden ähnlich hohe Infektionszahlen gemeldet.
Derart dramatische Berichte sind aus der Industrie bislang nicht bekannt. Aber eine weitgehend vom Virus verschonte Zone, wie Gesamtmetall-Präsident Wolf suggeriert, ist sie auch nicht: Beispielhaft mag der Fall eines großen Automobilwerks sein, zu dem eine interne Auswertung vorliegt. Diese listet für Ende November 70 „aktive Fälle“ – das entspricht 0,41 Prozent der insgesamt 17.000 Beschäftigten am Standort. Zum Vergleich: Aktuell meldet das RKI für Deutschland 315.100 aktive Fälle, das sind 0,38 Prozent der Bevölkerung. Alles in allem sind das ähnliche Größenordnungen.
Allerdings sind industrielle Großbetriebe, gerade in der Autoindustrie, von Mitbestimmung und einer starken Stellung der Betriebsräte geprägt. Das wiederum führt direkt zu einem besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz. Der Großteil der Beschäftigten in Deutschland arbeitet jedoch in Betrieben ohne Betriebsrat. Hier ist die Lage eine ganz andere, wie eine gemeinsame repräsentative Beschäftigtenbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom Spätsommer zeigt. Ein Drittel der Befragten gab an, dass die Empfehlungen der Bundesregierung zum Infektionsschutz bei ihnen im Betrieb nur mangelhaft umgesetzt wurden – je kleiner der Betrieb, desto weniger.
Ein Problem ist nicht nur, dass die Infektionsschutzvorgaben für Betriebe, anders als die Coronaverordnungen im öffentlichen Bereich, keine sanktionsbewehrten Vorschriften sind. Staatliche Kontrollen zur Umsetzung des Infektionsschutzes finden in Betrieben kaum statt. Es gibt ohnehin einen Trend in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Drei Jahrzehnte Neoliberalismus haben ihre Spuren hinterlassen. Offiziellen Statistiken zufolge ist die Zahl der Betriebsbesichtigungen zwischen 1999 und 2017 im Bundesdurchschnitt um zwei Drittel zurückgegangen.
Wie die IG-Metall-Zeitschrift Gute Arbeit kompakt berichtet, ist das Aufsichtspersonal der staatlichen Arbeitsschutzbehörden im selben Zeitraum in fast allen Bundesländern deutlich reduziert worden, trotz steigender Erwerbstätigenzahlen. So wurde etwa in Schleswig-Holstein der Personalbestand seit 1999 um rund die Hälfte abgebaut. Wenn dort ein Betrieb überprüft wird, dauert es bis zur nächsten Kontrolle rechnerisch knapp 47 Jahre. Bundesweit sieht es nicht viel besser aus: Wie eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Jutta Krellmann (Die Linke) im Sommer ergab, hat sich die Anzahl der Betriebsbesichtigungen zwischen 2008 und 2018 halbiert: Wurden Betriebe damals im Schnitt noch alle 11,8 Jahre überprüft, gab es 2018 Kontrollen nur noch alle 25 Jahre.
Immerhin wurden im vergangenen Jahr bei den Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand insgesamt 30.329 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit im Zusammenhang mit Covid-19 eingereicht. Bislang wurden 22.863 Fälle bearbeitet, ein knappes Drittel ist noch offen. In 18.069 Fällen wurde das Vorliegen einer Berufskrankheit anerkannt. Allerdings gilt Covid-19 nur für Beschäftigte im Gesundheitswesen, der Wohlfahrtspflege oder in Laboren als Berufskrankheit. Wer sich in anderen Branchen bei der Arbeit infiziert, hat die Möglichkeit, dies als Arbeitsunfall anzuzeigen.
Das geschah laut Unfallversicherung im vergangenen Jahr 12.390 Mal. Anerkannt wurden bislang 4.247 Fälle, ein großer Teil befindet sich noch in Bearbeitung. Die Hürden für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls sind hoch, wie Krellmann sagt: „Viele Beschäftigte wissen gar nichts von ihrem Recht.“ Aufklärung täte not, etwa durch flächendeckende Beratungsstellen. Aber auch dafür bräuchte es den politischen Willen.
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