Empfehlungen des DV zur Übernahme von Mietschulden und Energiekostenrückständen im SGB II und SGB XII
Der Deutsche Verein (DV) hat eine aktuelle Empfehlung (März 2015) zu den genannten Themen herausgegeben. Der DV stellt klar, dass es sich bei der Übernahme von dahingehenden Rückständen um einen Ermessensanspruch handelt. Er möchte „mit seinen Praxis-Empfehlungen … die zuständigen Fachkräfte in den Jobcentern und Sozialämtern bzw. in kommunalen Fachstellen der Wohnungsnotfallhilfe dabei unterstützen, in der Einzelfallbearbeitung die einschlägige Anspruchsgrundlage zu finden und Ermessen bei der Gewährung von Hilfen zur Sicherung der Unterkunft sachgerecht auszuüben“. Hier die gesamte Empfehlung: Miete