Erschreckender Aufwärtstrend bei der Altersarmut
Jahr für Jahr können immer mehr Senior*innen allein von ihrer Rente nicht mehr leben. Der Anstieg der Altersarmut ist ein chronisches Problem, auf dass die politischen Akteure nur mit beruhigenden Worten reagieren.
Mittlerweile ist in Deutschland nach Daten des Europäischen Statistikamts (Eurostat) fast jeder Fünfte über 65 Jahren von Altersarmut betroffen. Bereits im Jahr 2006 waren es 1,9 Mio. Menschen in der Alterskategorie 65 oder älter, die von der Altersarmut akut bedroht waren. Das entspricht einem Anteil von 12,5% der Deutschen. 2017 waren es dann schon rund 2,8 Mio., die vor der Altersarmut standen (17%), 2018 dann 3,1 Mio. (18,2%). Und die Tendenz ist weiter steigend. Deutschland liegt mit seiner Armutsquote bei den Menschen über 65Jahren deutlich über dem EU-Durchschnitt.
Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts unterstreichen diese bei Eurostat ausgewiesene Entwicklungstendenz[1] und damit die berechtigte Sorge vor dem Übel Altersarmut. So stieg der Anteil der über 64-Jährigen, die gemessen am Bundesmedian armutsgefährdet sind in den vergangenen 15 Jahren um 4,7% auf 15,7% im Jahr 2019. In keiner anderen Altersgruppe war der Anstieg seit dem Jahr 2005 so groß. Insgesamt stieg die Armutsgefährdungsquote im selben Zeitraum um 1,2% auf 15,9 %. Dieser Indikator zur Messung der relativen Einkommensarmut war für Personen über 64 Jahre somit im Jahr 2019 annähernd genauso hoch wie in der Gesamtbevölkerung.
Der Anstieg der Armutsgefährdungsquoten für die Generation 65 plus fällt im betrachteten Zeitraum in den westlichen und den östlichen Bundesländern (einschließlich Berlin) ähnlich hoch aus, Unterschiede ergeben sich aber im Vergleich über alle Altersgruppen hinweg. Im Westen stieg die Quote für über 64-Jährige seit 2005 um 4,6% auf 16,2% im Jahr 2019 und liegt somit sogar knapp oberhalb der für alle Altersgruppen im Westen zusammen. Im Osten konnte im gleichen Zeitraum ein Anstieg um 4,9% auf 13,8 % gemessen werden. Dieser Wert liegt jedoch um 4,1% unter der für alle Altersgruppen im Osten. Auffällig ist, dass der Anstieg der Armutsgefährdung in der Generation 65 plus im Osten gegenläufig zum dort beobachteten Gesamttrend verläuft. Über alle Altersgruppen hinweg nahm die Armutsgefährdungsquote im Osten ab: Von 20,4% im Jahr 2005 auf 17,9% im Jahr 2019.
Eine würdige Existenz der älteren Bürger*innen basiert in erster Linie auf dem Alterseinkommen, d.h. einem angemessenen Rentenniveau. Darüber hinaus geht es aber auch um eine soziale Infrastruktur (Wohnen, Pflege, Gesundheit, Mobilität, Kultur und Bildung, aber auch Arbeitsmarkt), die auf die Bedürfnisse der Älteren Bevölkerung ausgerichtet werden müsste.
Altersarmut und soziale Ungleichheit sind Probleme, die einen Großteil der Bürger*innen beunruhigen. Eine Studie über die »Generation Mitte«[2] aus dem Jahr 2019 belegt, dass sich die befragten 30- bis 59-Jährigen Sorgen um ihre Finanzen im Ruhestand machen.
- 44% befürchten, dass ihre Absicherung im Alter unzureichend ist – von den Befragten mit einem niedrigen sozioökonomischen Status sagen dies sogar 65%.
- Als Gründe für ihre wahrscheinlich unzureichende Absicherung werden von den meisten eine zu geringe private Vorsorge (46%) sowie ein geringer Verdienst während ihrer Erwerbstätigkeit (41%) genannt. Frauen führen überdurchschnittlich häufig Teilzeitarbeit (44%; Männer 9%) oder Nichterwerbstätigkeit (12% Frauen; Männer 4%) als Begründung an.
- Zur Sicherung der Altersvorsorge halten 63% der »Generation Mitte« eine allgemeine Rentenversicherungspflicht, also auch für Selbstständige und Beamte, für wichtig.
Zukunftsangst und Altersarmut sind Schlüsselthemen. Eine große Mehrheit der Deutschen weiß, dass sich die Altersarmut in den kommenden zehn Jahren ausweiten wird. Nach einer Untersuchung der Deutschen Bank aus dem November 2019 haben 51% der Befragten Angst vor Altersarmut. In einer repräsentativen Emnid-Umfrage zu den drängendsten Themen im Jahr 2018 wurde die Vermeidung von Altersarmut als wichtigstes politisches Ziel genannt: 79% der Befragten sahen dies als wichtiges Anliegen, dicht gefolgt von der Herstellung gleicher Bildungschancen (76%).
Auf die Herausforderung, akzeptable Lebensbedingungen für eine wachsende ältere Bevölkerung durchzusetzen, ist die etablierte Politik nicht eingestellt. Mit der Austeritätspolitik der beiden letzten Jahrzehnte wurden die sozialen Sicherungssysteme zurechtgestutzt (Rentenkürzungen, Pflegenotstand etc.), die öffentlichen Dienstleistungen und die öffentliche Infrastruktur (Wohnen/Mieten, ÖPNV etc.) blieben weit hinter den Anforderungen zurück, so dass wir von einer altersgerechten Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens weit entfernt sind. Dies hat auch unter den älteren Bürger*innen die Akzeptanz zur politischen Willensbildung deutlich herabgesetzt.
Die Altersarmut steht im Zentrum der Sorgen und Befürchtungen. Zwei von drei Bundesbürger*innen sagen in Umfragen, sie hätten Angst vor der Altersarmut. Vor allem in Großstädten könnten die Minirenten bald zum Riesenproblem werden, weil die Explosion der Wohnungsmieten nach wie vor unbeherrscht ist.[3] Die durchschnittlich gezahlte Rentenhöhe liegt derzeit bei 1.050 Euro – sie ist also etwa so hoch wie die Armutsschwelle. Während Männer im Schnitt 1.171 Euro bekommen, sind es bei Frauen nur 685 Euro, also knapp 60% davon. Trotz 40, 45 oder mehr Beitragsjahren kommen viele Rentnerinnen nicht über die Armutsschwelle. Der Median ihrer Altersbezüge liegt selbst dann noch unter jenen rund 1.000 Euro, die als Schwelle gelten.
Die Gründe für große Bedeutung des Themas Altersarmut sind ein hoher Anteil von Niedriglöhnen am deutschen Arbeitsmarkt, hohe Erwerbslosigkeit von Älteren und immer öfter Armutsrenten. Die dauerhafte Zurückdrängung der Altersarmut verweist auf einen Regelungsbedarf im System der Lohnarbeit. Überdies sind weitere gezielte Maßnahmen notwendig, etwa zur Aufwertung geringer Rentenansprüche bei langjährig Beschäftigten, eine angemessene Bewertung längerer Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie die Abschaffung der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten. Auch die Rentenversicherungspflicht der nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen dient der Bekämpfung von Altersarmut. Damit Erwerbsarmut nicht direkt und unveränderlich zu Altersarmut führt, müssen endlich der Niedriglohnsektor, prekäre Beschäftigungsverhältnisse sowie Langzeitarbeitslosigkeit eingedämmt werden.
Die Fakten sind eindeutig: Wegen der politisch gewollten Absenkung des Rentenniveaus auf 43% (Durchschnittsrentner, vollzeitbeschäftigt, 45 Beitragsjahre) droht ab 2030 allen Arbeitnehmer*innen, die weniger als 2.500 Euro brutto im Monat verdienen und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, eine Rente unterhalb des Grundsicherungsbetrags. Durch die Ausbreitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse, hohe Massenarbeitslosigkeit, aber auch durch stagnierende oder gar rückläufige Lohneinkommen sowie die diversen Renten»reformen« der letzten beiden Jahrzehnte können viele Lohnabhängige nicht mehr ausreichende Rentenansprüche aufbauen.[4] Diese Entwicklungstendenzen werden durch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie, die auch prekär Beschäftigte betrifft, weiter verstärkt.
Ein Blick auf die einzelnen Bundesländer macht deutlich, dass das höchste Armutsrisiko für ältere Menschen im Saarland (2019: 18,4%), in Rheinland-Pfalz (17,8%) und in Bayern (17,5%) bestand. Am niedrigsten war es im vergangenen Jahr in Brandenburg (12,5%), Schleswig-Holstein (13,0%), Thüringen und Sachsen (jeweils 13,4%). Seit 2005 besonders stark gestiegen ist die Armutsgefährdungsquote im östlichen Stadtstaat Berlin (+7,4 Punkte auf 14,8%) und im bevölkerungsreichsten Flächenland im Westen, in Nordrhein-Westfalen (+7,1 Punkte auf 16,8%).
Wer im Alter seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann, erhält die sogenannte Grundsicherung im Alter nach Kapitel 4 SGB XII. Die Zahl der Empfänger*innen im Rentenalter, die bis 2012 bei 65 Jahren lag und seither schrittweise angehoben wird, hat sich seit Einführung der Leistung im Jahr 2003 bundesweit mehr als verdoppelt: von 258.000 zum Jahresende 2003 auf 562.000 zum Ende des vergangenen Jahres. Dieser Anstieg ist auch auf die insgesamt in Deutschland wachsende Zahl von Menschen im Rentenalter zurückzuführen. Allerdings sind inzwischen mehr von ihnen auf die Sozialleistung angewiesen als vor 17 Jahren: Deren Anteil stieg von 1,7% zum Jahresende 2003 auf 3,2% im Dezember des vergangenen Jahres.
Zwischen den Bundesländern zeigen sich hier jedoch deutliche Unterschiede. So sind ältere Menschen in den Stadtstaaten besonders häufig auf Grundsicherung angewiesen, allen voran in Hamburg. Ein Grund dafür könnten die höheren Lebenshaltungskosten in den Städten sein. Rund jede zwölfte in Hamburg lebende Person über der Altersgrenze erhielt im Dezember 2019 die Grundsicherung im Alter (8,5%) – im Bundesländer-Vergleich der höchste Wert. In Bremen (6,9%) und Berlin (6,6%) war die Quote der Empfänger*innen von Grundsicherung im Alter ebenfalls überdurchschnittlich hoch.
Dagegen schneiden die ostdeutschen Flächenländer verhältnismäßig gut ab, auch wenn dort die Zahl der Empfänger*innen von Grundsicherung im Alter seit 2003 ebenfalls stark zunahm. Allerdings fiel die Grundsicherungsquote der Menschen im Rentenalter deutlich geringer aus als im Westen. Sie bewegte sich zuletzt zwischen 1,0% in Thüringen und 1,6% in Mecklenburg-Vorpommern. In den westlichen Flächenländern kam Ende 2019 Nordrhein-Westfalen auf den höchsten Anteil von Personen mit Grundsicherung in der entsprechenden Altersgruppe (4,3%). Am niedrigsten war der Anteil in Baden-Württemberg (2,5 %).
Für den kontinuierlichen Anstieg der Grundsicherungsquote verantwortlich sind in erster Linie die Leistungsverschlechterungen im Bereich der Gesetzlichen Rentenversicherung. Vor allem die Absenkung des Rentenniveaus, die Anrechnung von Abschlägen bei einem vorzeitigen Rentenbezug sowie die unzureichende Absicherung in Phasen der Arbeitslosigkeit haben dazu beigetragen, dass seit der Jahrtausendwende die durchschnittlichen Zahlbeträge bei den neu zugehenden Altersrenten nur schwach angestiegen und bei den neu zugehenden Erwerbsminderungsrenten sogar gesunken sind. Zugleich haben sich die Bedarfssätze der Grundsicherung erhöht, so dass es zu einer zunehmenden Überschneidung von Renten und Grundsicherungsniveau kommt.
Diese Überschneidung wird sich durch die vorgesehene weitere Absenkung des Rentenniveaus ausweiten. Niedrigverdiener*innen werden selbst bei langjähriger Beitragszahlung keine Rente mehr erhalten, die oberhalb des Grundsicherungsbedarfs liegt.
Da bei der Bedürftigkeitsprüfung, die mit der Grundsicherung verbunden ist, alle Einkommen im Haushalt angerechnet werden, führt dies jedoch nicht automatisch dazu, dass auch eine Anspruchsberechtigung besteht. Aber die Legitimation der Gesetzlichen Rentenversicherung wird in Frage gestellt, wenn die Rente nach einem langen Arbeits- und Versicherungsleben noch nicht einmal das Niveau der vorleistungsunabhängigen Grundsicherung erreicht.
Was zu tun wäre
Bei den innerhalb der Großen Koalition angedachten oder beschlossenen Maßnahmen wie der Grundrente handelt es sich um nicht mehr als kleinere Korrekturen, die die Tendenz zur wachsenden Altersarmut keineswegs aufhalten, sondern im besten Fall die Zunahme etwas abmildern. Um die Altersarmut einzudämmen bzw. zu beseitigen sind deutlich weitergehende Reform erforderlich, die das Rentenniveau wieder erhöhen und die Grundsicherungsleistungen schrittweise auf ein armutsfestes Niveau anheben.
So fordert der Sozialverband VdK u.a.:
- Das Rentenniveau muss dauerhaft auf über 50% angehoben werden. Das Festschreiben des Niveaus bei 48%, wie von Schwarz-Rot vorgesehen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, dem eine Anhebung auf 53% folgen muss. Die Renten müssen wieder parallel zu Löhnen und Gehältern angehoben werden. Dafür müssen die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel abgeschafft werden.
- Zur Vermeidung von Altersarmut innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung müssen gezielt die Elemente des sozialen Ausgleichs, wie Rente nach Mindesteinkommen, Bewertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit und Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung und Pflege von Familienangehörigen, überprüft, modifiziert und ausgebaut werden.
- Wegen der Heraufsetzung der Regelaltersgrenze auf 67 müssen für diejenigen Menschen Regelungen geschaffen werden, die aus gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Gründen nicht bis 67 arbeiten können.
- Die Erwerbsminderungsrenten müssen angehoben werden, damit Krankheit nicht zur Armutsfalle wird. Die Abschläge von bis zu 10,8% müssen abgeschafft werden, auch für Bestandsrentner*innen. Die von der schwarz-roten Koalition angekündigten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente können hier nur der erste Schritt sein.
- Die gesetzliche Rentenversicherung muss langfristig zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden. Das erfordert, alle Selbstständigen und Beamte in die Versicherungspflicht einzubeziehen. So wird die Einnahmesituation der Rentenversicherung verbessert, und die Pensionslasten werden verringert.
Anmerkungen
[1] Die unterschiedlichen Zahlen von Statistischem Bundesamt und Eurostat resultieren vor allem aus Unterschieden beim Einkommenskonzept sowie der Einkommenserfassung. Die Daten zur Armutsgefährdungsquote des Statistischen Bundesamts stammen aus dem Mikrozensus. Die Grundlage der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Armutsgefährdung ist die Armutsgefährdungsschwelle auf Bundesebene (Bundesmedian), die für Bund und Länder einheitlich ist und somit einen regionalen Vergleich ermöglicht. Für die Berechnung von Armutsgefährdungsquoten kommen mehrere Datenquellen der amtlichen Statistik infrage. Auf europäischer Ebene und auf Bundese (insbesondere im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung) wird zur Berechnung von Indikatoren zur Einkommensarmut und -verteilung die Statistik »Leben in Europa« (EU-SILC) als Datengrundlage herangezogen. Nach den Ergebnissen der EU-SILC-Erhebung ergab sich, bezogen auf das Berichtsjahr 2018, bundesweit eine Armutsgefährdungsquote von 16,0 %. Zu beachten ist, dass sich Mikrozensus und EU-SILC sowohl hinsichtlich des zugrundeliegenden Einkommenskonzepts und der Einkommenserfassung als auch hinsichtlich des Stichprobendesigns unterscheiden. Für die Darstellung vergleichbarer Indikatoren auf Bundesländerebene kann EU-SILC nicht verwendet werden, da die Stichprobe nicht groß genug ist, um die Indikatoren auch für kleinere Bundesländer auszuweisen.
[2] Institut für Demoskopie Allensbach, Generation Mitte 2019, September.
[3] Vgl. dazu: Joachim Bischoff/Bernhard Müller, Mietbelastung als Faktor für wachsende Armut, Sozialismus.deAktuell 20. Juli 2019.
[4] Zu beachten ist, dass bei der Einschätzung der Renten nicht einfach auf das Haushaltseinkommen der Rentner*innen geschlossen werden kann. Die Rentenhöhe gibt für sich genommen nur eingeschränkt Hinweise auf die Einkommenssituation im Alter. Da weitere Einkommen nicht berücksichtigt werden, ist die Bezugnahme auf die Höhe des durchschnittlichen Bruttobedarfs von Empfänger*innen der Grundsicherung im Alter (800 Euro, Stand Dezember 2016) diesbezüglich nicht aussagefähig.5. Oktober 2020 Joachim Bischoff/Bernhard Müller
5. Oktober 2020 Joachim Bischoff/Bernhard Müller, aus: sozialismus