Kindergrundsicherung: Breites Bündnis kritisiert Untätigkeit von Bundesarbeitsminister Heil im Kampf gegen Kinderarmut

Mit einem Aufruf fordern 28 Organisationen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, den Weg für eine armutsfeste Kindergrundsicherung freizumachen. Angesichts des Stillstands bei der Ausarbeitung einer armutsfesten Kindergrundsicherung fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Sozial-, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Kinderschutzverbänden sowie Jugendorganisationen und Gewerkschaften Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, die ...

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Den USA droht ein Zahlungsausfall: Vor einer »verantwortungslosen politischen Geiselnahme«?

US-Finanzministerin Janet Yellen hat den Abgeordneten im Kongress mitgeteilt, dass den USA bereits in vier Wochen das Geld auszugehen droht. Weil die USA ihre Schuldengrenze von 31,4 Bio. US-Dollar (etwa 28,6 Bio. Euro) erreicht haben, können sie sich dann nicht mehr mit weiteren Krediten verschulden. Schon ...

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Zum Tod von Harry Belafonte (1. März 1927–25. April 2023) - »Let’s break the chains of social injustice«

Der am 25. April im Alter von 96 Jahren verstorbene Sänger, Schauspieler und sozialistische Bürgerrechtler Harry Belafonte war eine der bedeutendsten Persönlichkeiten des amerikanischen Kulturlebens wie auch der Musik und Schauspielkunst im 20. und beginnenden 21. Jahrhundert. Harry Belafonte wurde am 1. März 1927 in Harlem, ...

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Zur UN-Weltwasserkonferenz. Wasser als Thema der globalen Agenda

Die Wasserkonferenz vom 22.–24.3.2023 in New York war das erste große UN-Treffen seit 1977, bei dem ausschließlich das Thema Wasser behandelt wurde. Die Vereinten Nationen hatten angesichts einer weltweit drohenden Wasserkrise Alarm geschlagen. Der Wasserkreislauf sei durchbrochen, Ökosysteme zerstört und Grundwasser verseucht. Zwei Milliarden Menschen, jede ...

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Brief von Roger Waters an seine Fans in Deutschland: Ich bin nichts von alledem

Roger Waters, Mitbegründer der legendären Band „Pink Floyd“ und fortschrittlicher Aktivist in der Unterstützung des palästinensischen Kampfs für Freiheit und Demokratie, hat den folgenden Brief an seine Fans in Deutschland auf seine Homepage gesetzt. Die Redaktion bedankt sich bei einem Leser für die Übersetzung: Mittwoch,  08.03.2023,  ...

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Internationale Solidarität am 8. März »Frau, Leben, Freiheit«

»Zan, Zandegi, Azadi« ist der Ruf der iranischen Frauen, die gegen die Unterdrückung in ihrem Land kämpfen. »Jin, Jiyan, azadi« ist die kurdische Version, die in dem kurdischen Freiheitskampf entstanden ist. Sie beinhaltet das universelle Ziel: »Die Freiheit des Lebens durch eine Revolution der Frauen.«[1] Für ...

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Manifest für Frieden

Heute ist der 352. Kriegstag in der Ukraine. Über 200.000 Soldaten und 50.000 Zivilisten wurden bisher getötet. Frauen wurden vergewaltigt, Kinder verängstigt, ein ganzes Volk traumatisiert. Wenn die Kämpfe so weitergehen, ist die Ukraine bald ein entvölkertes, zerstörtes Land. Und auch viele Menschen in ganz ...

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Rettungsmannschaften in unermüdlichem Einsatz

Die Zahl der Erdbebenopfer steigt stündlich - Erdogan lässt Erdbebengebiet bombardieren Die reale Zahl der Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien ist noch nicht abzusehen. Es ist bisher überhaupt nicht abschätzbar, wie viel Menschen noch unter den Trümmern verschüttet sind, vor allem, wie viele noch ...

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Auf der Seite der Diplomatie

Brasilien lehnt Berliner Forderung nach Waffenlieferungen an die Ukraine ab und bemüht sich um Vermittlung im Ukraine-Krieg – gemeinsam mit anderen Staaten des Globalen Südens. BRASÍLIA/BERLIN (Eigener Bericht) – In offenem Widerspruch zu Deutschland und den anderen westlichen Mächten weist Brasilien jegliche Waffenlieferung an die Ukraine ...

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Flagge gezeigt…

Prozess

Eine Einzelrichterin des Gießener Amtsgerichtes hat am Mittwochmorgen den gegen einen 36-jährigen Deutschen, kurdischer Abstammung, verhängten Strafbefehl in Höhe 1600 Euro im Zuge einer Hauptverhandlung bestätigt. Sie befand damit den Familienvater für schuldig, zwischen dem 9. März und 9. Mai vergangenen Jahres zwei Bilder von einer Demonstration in Straßburg auf seine Facebook-Seite gestellt zu haben, die unter anderem ihn und im Hintergrund die verbotene Fahne der neuen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) zeigt.

Zu der Hauptverhandlung war es gekommen, nachdem der 36-Jährige gegen den Ende Januar verhängten Strafbefehl über seinen Anwalt Tronje Döhmer Einspruch eingelegt hatte. Zunächst hatte der Anwalt angezweifelt, dass es sich bei der abgebildeten Fahne tatsächlich um jene der PKK handele, und damit deren Verbot in Frage gestellt, zumal dieses ohnehin lediglich auf eine Verfügung der Exekutive basiere und nicht auf ein Gesetz. Als Weiteres führte Döhmer an, es sei nicht erwiesen, dass sein Mandant die Bilder selbst auf seine frei zugängliche Facebook-Seite gepostet habe. Dies konnte auch ein als Zeuge geladener Gießener Kriminalbeamte nicht entkräften. Auf Befragung des Verteidigers musste dieser einräumen, dass im Rahmen der Ermittlungen nicht nachgeforscht worden sei, wer das Bild in Straßburg gemacht habe, wer es hochgeladen habe und wer alles Zugriff auf die Seite hatte. Daher forderte Döhmer in seinem späteren Plädoyer, dass sein Mandant nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ freizusprechen sei, zumal diese Zweifel sich in der Hauptverhandlung ergeben hätten und die Entscheidung des Gerichtes dieser Hauptverhandlung zugrunde lägen.

Von diesen Zweifeln hatte der Vertreter der Anklage allerdings in seinem vorausgegangenen Plädoyer nichts wissen wollen. Er sah den, wie im Strafantrag aufgeführten Tatbestand, als erfüllt an. Der Angeklagte habe die Bilder auf seiner Facebook-Seite eingestellt und damit für jedermann zugänglich gemacht. Er habe gewusst, dass die Fahne und deren Abbildung verboten sei, zumal dies mit dem Verein, dem der Angeklagte angehört, in Verbindung gestanden habe, was mit dem Vereinsrecht nicht vereinbar sei. Damit sei der erlassene Strafbefehl rechtens und der Widerspruch gegen den Strafantrag abzulehnen.

Schon nach kurzer Beratungspause verkündete die Einzelrichterin das Urteil: Der Angeklagte habe sich der Verwendung verbotener Symbole schuldig gemacht. Das Gericht habe keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte das Foto selbst gepostet und als politisch aktiver Mensch gewusst habe, das gegen die Fahne eine Verbotsverfügung vorliege.

Im Vorfeld der Verhandlung und an deren Ende hielten rund 20 Freunde des Angeklagten und Mitglieder des „Internationalistischen Bündnisses Gießen/MLPD“ vor dem Amtsgericht eine Kundgebung zunächst gegen das Verfahren und anschließend gegen das Urteil ab, wobei sie auch die Aufhebung des PKK-Verbotes und ein Ende der Verfolgung des kurdischen Volkes forderten.