Grundrechtsfeindlicher Überbietungswettkampf
Das Attentat auf dem Weihnachtsmarkt an der Berliner Gedächtniskirche ist seit dem rechtsradikalen Anschlag auf das Oktoberfest 1980 in München der schwerwiegendste Anschlag in Deutschland. Die Sorge ist, dass die Polarisierung in der Debatte über Asylpolitik und Abschiebung zunehmen und die Hetze gegen Flüchtlinge noch aggressiver wird.[1] Tatsächlich wurden nach den ersten Meldungen umgehend Vorverurteilungen und Schuldzuweisungen produziert.
Der AfD-Chef in Nordrhein-Westfalen, Marcus Pretzell, twitterte nach dem Anschlag: »Wann schlägt der deutsche Rechtsstaat zurück? Wann hört diese verfluchte Heuchelei endlich auf? Es sind Merkels Tote! #Nizza«. Seine Parteivorsitzende und Ehefrau Frauke Petry verkündete auf Facebook »Merkel und Co. tragen hier eine erhebliche Mitschuld«; sie habe illegalen Einwandern Tür und Tor geöffnet. Illegal wird hier mit kriminell gleichgesetzt.
Zielgerichtet verbindet die AfD den Anschlag mit ihren Feindbildern. Dazu gehört die »Gefährdung des Abendlandes« durch »kulturfremde Invasoren«. Bereits zuvor nutzte die populistische Rechte in Europa die Anschläge in Paris, Brüssel und Nizza als Steilvorlage für ihre ausländerfeindliche, menschenverachtende Politik und zur Verbreitung islamophoben Gedankenguts.
Die nach dem Attentat aufbrausende politische Debatte belegt allerdings erneut, dass das rechte Ressentiment weit über den Wirkungskreis der AfD hinaus reicht. Im Programmpapier der CSU-Landesgruppe im Bundestag für deren Klausurtagung wird die ganze Breite des Ressentiments bedient: vom Burka- und Nikab-Verbot und der Anerkennung der deutschen »Leitkultur« über die Abschaffung des Doppelpasses, der Zuwanderungsquote und weiterer Einschränkungen beim Familiennachzug bis hin zur Forderung, im Mittelmeer gerettete Flüchtlinge nach Nordafrika zurück zu verfrachten.
Seehofers umgehende Forderung nach dem Berliner Attentat, die »gesamte Zuwanderungs- und Sicherheitspolitik« zu »überdenken«, hätte weder an der Tatvorbereitung noch am Tathergang irgendetwas geändert, bringt aber unmissverständlich zum Ausdruck, mit welcher Kraft die CSU dabei ist, rechtspopulistisches Terrain zu besetzen, um den AfD-organisierten Rechtspopulismus das Wasser abzugraben.
Fest steht, dass alle gesetzlichen Verschärfungen der Vergangenheit den Anschlag nicht verhindert haben. Wer dennoch mehr Härte fordert, bestätigt das Kalkül des Islamischen Staats, der darauf setzt, dass durch die Zunahme von Misstrauen gegenüber Flüchtlingen und Muslimen in westlichen Gesellschaften sich Einzelne bzw. Gruppen radikalisieren und für seine Zwecke einspannen lassen. Die Kampfrherotik aus den Reihen der AfD und CSU, die den Generalverdacht gegen Muslime alltäglich macht, ist Wasser auf die Mühlen der Prediger des IS.
Mittlerweile hat ein grundrechtsfeindlicher Überbietungswettkampf eingesetzt.[2] Innenpolitiker aus der Union machen Druck, die Gesetze zu verschärfen, um besser für die terroristische Bedrohung gewappnet zu sein. Saarlands Innenminister Klaus Bouillon, Vorsitzender der Innenministerkonferenz, nahm zwar seine Äußerung, Deutschland befinde sich im »Kriegszustand« zurück, dennoch wartet er täglich mit Plänen für »neue« sicherheitspolitische Maßnahmen auf. Die Vorschläge in der öffentlichen Debatte reichen von der Ausweitung der Videoüberwachung über spezielle Erstaufnahmeeinrichtungen bis hin zu Fußfesseln.
Die gebetsmühlenartige Wiederholung von Forderungen nach Gesetzesverschärfungen soll den BürgerInnen entschlossenes Handeln vorgaukeln. Dabei erlebte Deutschland 2016 den umfangreichsten Ausbau des Überwachungsstaates seit Jahren: Ausweitung der Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes, ein neues Anti-Terror-Paket, Einführung der Fluggastdatenspeicherung, mehr Videoüberwachung, Datenbankverknüpfungen in ganz Europa und Ausbau der Überwachung der Geflüchteten.
Publizistische Unterstützung für die Forderungen nach schärferen Sicherheitsmaßnahmen leistet der FAZ-Mitherausgeber Berthold Kohler mit der Forderung, die deutsche Demokratie müsse »im Angesicht des Terrors ihre Wehrhaftigkeit beweisen«. Dabei hat die Tat des mutmaßlichen, in Mailand erschossenen Berliner Attentäters Anis Amri weder etwas mit der Flüchtlingswelle des vergangenen Jahres noch etwas mit dem Flüchtlingsrecht zu tun.
Der tunesische Staatsbürger Amri ist den deutschen Sicherheitsbehörden schon länger als islamistischer »Gefährder« bekannt; dass sie ihm einen Terrorakt zutrauten, wird nach einem Blick in die Gefährderdatei deutlich, die dem Bayerischen Rundfunk in Auszügen vorliegt. Dort hieß es bereits im März 2016: Der Verdächtige werbe im gesamten Bundesgebiet »offensiv bei anderen Personen darum, gemeinsam mit ihm islamistisch motivierte Anschläge zu begehen«.
Das Flüchtlingsrecht hatte funktioniert: Der Asylantrag des Mannes war im Juni 2016 ziemlich schnell abgelehnt worden. Seitdem gilt das allgemeine Ausländerrecht. Anis Amri war ausreisepflichtig, hatte aber eine auf NRW beschränkte Duldung, weil die zur Abschiebung nötigen Papiere noch nicht vorlagen. Trotzdem hielt sich der Mann, wie die Behörden wussten, oft in Berlin auf. Zwischen Februar und März 2016 soll Amri von einem »geheimen Informanten des Verfassungsschutzes« von Dortmund nach Berlin gefahren worden sein, heißt es in einem Aktenvermerk, der im ARD-Brennpunkt gezeigt wurde: »Er wird durch die VP [(»Vertrauensperson« des LKA NRW] gefahren und macht Angaben dazu, dass es sein Auftrag sei, im Sinne von Allah zu töten«.
»Überforderung? Oder haben Sicherheitsbehörden das Risiko Amri in Kauf genommen, weil man sich von seiner Überwachung Erkenntnisse erhoffte?«, fragt Heribert Prantl in seinem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung (22.12.2016). Oder hat die überwachende Behörde anderen Behörden nichts gesagt, weil man die Erkenntnisse für sich haben wollte? Derartige Rivalitäten sind spätestens aus der Geschichte des NSU bekannt.
Fest steht: Um sogenannte Gefährder zu packen, muss das Recht nicht verschärft werden. Es hätte eine Abschiebungsanordnung nach § 58a Aufenthaltsgesetz erlassen werden können, »zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit« samt strikten Meldeauflagen bei der Polizei. Die Abschiebehaft ist geschärft worden; diese Haft kann bis zu sechs Monate dauern, in Sonderfällen bis zu ein Jahr. Lasch ist das keineswegs. »Das Recht ist scharf; man muss es anwenden«, meint Prantl. Statt gezielt gegen potenziell Verdächtige vorzugehen, ganze Personengruppen unter einen Generalverdacht zu stellen, ist menschenverachtend.
Natürlich gibt es keinen hundertprozentigen Schutz vor Verbrechen und Terror – auch nicht mit noch mehr Überwachungskameras und Vorratsdatenspeicherung. Der unseligen Tradition, ständig auf Vorrat immer neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden zu schaffen, muss ein Riegel vorgeschoben werden. Denn es wird nicht mehr Sicherheit, sondern ein Sicherheitsapparat geschaffen, der keinen Schutz vor Terror bietet, aber demokratische Rechte in den Zangengriff nimmt.
[1] Seit Anfang 2016 hat das Bundeskriminalamt (BKA) 797 Straftaten gegen Flüchtlingsheime registriert. Für 740 Delikte sind »rechtsmotivierte Täter« verantwortlich. Bei 137 Straftaten wandten die Angreifer Gewalt an. Im laufenden Jahr gab es 61 Brandstiftungen und zehn Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz.
[2] Vgl. Otto König/Richard Detje: Köln – Wie die Übergriffe instrumentalisiert werden. Überbietungswettbewerb zum »Schutz der inneren Sicherheit«, SozialismusAktuell 25.1.2016.
Otto König / Richard Detje: Ruf nach schärferen Sicherheitsgesetzen, Sozialismus, 29.12.16