Haftstrafe für Kurden
Verurteilt wegen »Kadertätigkeit« für PKK
Das Berliner Kammergericht hat am Freitag einen Kurden wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. Damit blieb es fünf Monate unter der Forderung der Generalstaatsanwaltschaft. Die Verteidigung hat Revision angekündigt.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Ali H. Dogan als hauptamtlicher Kader der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans, PKK, in Berlin und Bremen tätig gewesen war. Konkrete Straftaten wurden ihm nicht vorgeworfen. Vielmehr wurden ihm bereits die Organisation von Demonstrationen und Spendensammlungen sowie Wahlkampf für die in der Türkei zur Parlamentswahl angetretene linke Partei HDP im Sommer 2015 als terroristische Aktivitäten ausgelegt, da diese an sich legalen Aktivitäten angeblich Teil seiner »PKK-Kadertätigkeit« waren. Derzeit befinden sich nach Angaben des Rechtshilfefonds für Kurden, »Azadi«, zehn kurdische Aktivisten wegen des Vorwurfs der PKK-Mitgliedschaft in Untersuchungs- bzw. Strafhaft. Aktuell laufen zwei Prozesse gegen Kurden vor Staatsschutzsenaten der Oberlandesgerichte Hamburg und Stuttgart.
Nach dem Urteilsspruch gegen Dogan fand eine Demonstration zum Bundesinnenministerium statt, auf der ein Ende der Verfolgung kurdischer Aktivisten gefordert wurde. Dabei kam es zu einem Polizeieinsatz gegen Träger von Fahnen der Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG/YPJ, die im Norden Syriens, unter anderem im kurdischen Autonomiegebiet Rojava, gegen islamistische Terrorgruppen kämpfen. Per Erlass des Bundesinnenministers fallen die Symbole von YPG und YPJ seit Monatsbeginn unter das PKK-Verbot. Diese Zeichen könnten von der PKK propagandistisch für ihre Ziele benutzt werden, begründete das Bundesinnenministerium die Ausweitung des Verbots am Freitag in seiner Antwort auf eine schriftliche Frage der Linke-Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke. »Ich bin stolz darauf, dass auch die Fahne meiner Partei immer wieder auf Demonstrationen für Rojava und gegen das Verbot der PKK gezeigt wird. Will das BMI deswegen auch unsere Fahne verbieten?« kommentierte Jelpke die Mitteilung der Regierung. Statt weitere Organisationen zu kriminalisieren, müsse das anachronistische PKK-Verbot aufgehoben werden, forderte sie.
Anlässlich des kurdischen Neujahrsfestes Newroz ruft das Demokratische Gesellschaftszentrum der Kurden in Deutschland für den Sonnabend zu einer Demonstration in Frankfurt am Main auf.