Jobcenter kürzen Zehntausenden Familien Hartz-IV-Zahlungen
Laut Sozialpolitik-Experte Stefan Sell erhielten 2600 Leistungsbezieher mit Kindern im Jahr 2015 gar kein Geld / Bundesverfassungsgericht müsse Sanktionspraxis überprüfen
Die staatlichen Zuwendungen für Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind sehr knapp bemessen, das gilt für Bürger mit und ohne Kinder. Und wenn Hartz-IV-Empfänger ihre sogenannten Pflichten nicht erfüllen, werden sie mit Geldentzug bestraft. Auch das gilt für Menschen mit und ohne Kinder. Im vorigen Jahr gab es jeden Monat durchschnittlich rund 132 000 Hartz-IV-Bezieher, die mit Sanktionen belegt wurden. Etwa weil sie nicht zu einem Termin beim Jobcenter erschienen waren oder ein Arbeitsangebot abgelehnt hatten. Unter den Bestraften waren monatlich 42 700 Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die mit Kindern in einem Haushalt lebten. Das zeigt eine Sonderauswertung von Daten der Bundesagentur für Arbeit für das Kooperationsprojekt »O-Ton Arbeitsmarkt«. Die Daten sollen am Montagnachmittag veröffentlicht werden und liegen dem »neuen deutschland« bereits vor.
Demnach gab es im vorigen Jahr monatlich 2600 Hartz-IV-Empfänger mit Kindern, die gar keine Zahlungen mehr erhielten – darunter 220 Alleinerziehende. In den Fällen würden den Betroffenen auch Miet- und Heizkosten nicht mehr erstattet. Diese Kürzung müsse aber durch eine entsprechend höhere Zahlung an die anderen Haushaltsmitglieder ausgeglichen werden, weil ansonsten eine rechtswidrige Sippenhaftung entstünde, erläutert Stefan Sell, Direktor des Instituts für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung der Hochschule Koblenz. Sein Institut ist am Projekt »O-Ton Arbeitsmarkt« beteiligt, das Hintergrundinformationen zum Jobmarkt liefert. Der Sozialforscher erläutert: Ab einer 30-prozentigen Kürzung der Leistungen müsse das Jobcenter Lebensmittelgutscheine ausgeben, wenn minderjährige Kinder im Haushalt leben.
Die Zahl der bestraften Arbeitslosengeld-II-Bezieher war zuletzt deutlich höher als vor einigen Jahren: 2007 hatten die Behörden 1,7 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger mit Kindern die Mittel gekürzt. Der Anteil stieg beständig, erst in jüngster Zeit ging er wieder leicht zurück. Im vorigen Jahr lag die Quote mit 2,3 Prozent aber immer noch deutlich höher als acht Jahre zuvor.
Stefan Sell hält die Sanktionspraxis der Jobcenter prinzipiell für fragwürdig. Bei der staatlichen Grundsicherung gehe es um ein Grundrecht auf Gewährleistung des Existenzminimums. »Wie kann das unterschritten oder gar vollständig entzogen werden?« Es werde Zeit, dass das Bundesverfassungsgericht abschließend kläre, ob die Sanktionen zulässig sind, sagte Sell dem »nd«.
Für eine Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen sprechen sich die Grünen und die Linkspartei aus. SPD und CDU/CSU halten an den Strafen fest.
Hartz IV-Ratgeber:
https://www.hartz4hilfthartz4.de/ratgeber.pdf