Mordverdacht abgebügelt
17.11.2017: Mordverdacht abgebügelt (Tageszeitung junge Welt)
Feuertod von Oury Jalloh: Justiz auf Landes- und Bundesebene will nicht gegen Dessauer Polizisten ermitteln
17.11.2017: Mordverdacht abgebügelt (Tageszeitung junge Welt)
Nachdem junge Welt in der Montagausgabe zuerst über neue Entwicklungen im Fall Oury Jalloh berichtet hatte, griffen am Donnerstag auch das ARD-Magazin »Monitor« und im Zuge dessen fast alle großen Medien der Republik das Thema auf. Die Staatsanwaltschaft Halle hatte die Ermittlungen zum Feuertod des Asylbewerbers im Dessauer Polizeirevier am 12. Oktober eingestellt, obwohl sich kurz zuvor ein dringender Mordverdacht gegen Polizisten ergeben hatte.
Denn acht Gutachter – Mediziner, Chemiker und Toxikologen – waren zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen: Das 36jährige Opfer sei tot oder mindestens handlungsunfähig gewesen, als am 7. Januar 2005 das Feuer in seiner Arrestzelle ausbrach. Ohne eine geringe Menge Brandbeschleuniger sei das Ausmaß des Feuers nicht erklärbar. Und: Das von der Polizei präsentierte Feuerzeug, mit dem Jalloh sich selbst angezündet haben soll, war wahrscheinlich nie in der Zelle, da entsprechende Spuren an ihm fehlen.
Die Experten hatten die Ergebnisse eines Brandversuchs vom August 2016 im geheimen ausgewertet. Ein Jahr später, Mitte August 2017, fand ein Journalist der Freien Presse heraus, dass Sachsen-Anhalts Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad die Ermittlungen bereits im Juni aus Dessau abgezogen und nach Halle übertragen hatte. Zu jW sagte Konrads Sprecher Klaus Tewes damals, die Behörde solle nun unabhängig prüfen. Am 12. Oktober sorgte dann die Leitende Oberstaatsanwältin aus Halle, Heike Geyer, für Entrüstung: Sie stellte das Verfahren ein, weil sie »keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Beteiligung Dritter« gefunden haben will. Wie die Anwältinnen der Hinterbliebenen, Gabriele Heinecke und Beate Böhler, gegenüber jW angaben, hatte die Staatsanwaltschaft Halle dies bereits am 30. August in einer Begründung festgehalten.
»Wir mussten dann handeln«, erklärte dazu Generalstaatsanwalt Konrad am Freitag im Magdeburger Landtag. Dort musste er auf Druck der Linksfraktion dem Rechtsausschuss Rede und Antwort stehen. »Die Polizei in Dessau hätte sonst gegen sich selbst ermitteln müssen«, so Konrad. Er habe sich mit Oberstaatsanwältin Geyer aus Halle beraten. »Der Vorschlag, das Verfahren zu übernehmen, kam von mir«, betonte sie im Ausschuss. Zwei Kollegen Geyers hätten dann binnen zehn Wochen sechs Umzugskartons voller Dokumenten gesichtet. Ihr Fazit: »Da kann man nichts mehr machen«, so Geyer.
Die Linke-Abgeordnete Henriette Quade forderte daraufhin Akteneinsicht. Das aber lehnte die Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grünen gemeinsam mit der AfD ab. Gegenüber »Monitor« sprach Quade von einer »politischen Blockadehaltung«. Der Fall müsse unabhängig untersucht werden. Anwältin Heinecke hat Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens eingelegt und will angesichts der neuen Erkenntnisse Strafanzeige erstatten.
Lesen Sie bitte auch unser Dossier: Verdacht auf Mord – Wurde Oury Jalloh das Opfer eines Verbrechens?