Parlament: Nichtöffentliche Beratung war »rechtswidrig«
Klatsche fürs Stadtparlament: Die nichtöffentliche Beratung von zwei Tagesordnungspunkten zur Nutzung der Sporthalle Ost durch die Gießen 46ers im Juni 2013 war »rechtswidrig«. Magistrag will Einspruch einlegen!
Zu diesem Ergebnis kam am Donnerstag die 8. Kammer des Gießener Verwaltungsgerichts (VG), die gleich vier Klagen des Stadtverordneten Michael Janitzki und der Fraktion Linkes Bündnis/Bürgerliste gegen die Stadtverordnetenversammlung stattgab.
Wie Gerichtssprecher Reinhard Ruthsatz erklärte, liege die Urteilsbegründung noch nicht vor, aber die Kammer unter Vorsitz von VG-Präsidentin Johanna Domann-Hessenauer sei zum Ergebnis gekommen, dass es die damaligen Tagesordnungspunkte nicht gerechtfertigt hätten, sie hinter verschlossenen Türen zu behandeln. »Die Hessische Gemeindeordnung gibt vor, dass die Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich öffentlich tagt«, sagte Ruthsatz.
Die beiden besagten Tagesordnungspunkte drehten sich um die Verlängerung des Nutzungsvertrags für die Osthalle, den die Stadt und die 46ers erstmals 2006 abgeschlossen hatten. Dazu lag den Stadtverordneten ein Antrag des Magistrats vor, mit dem die Stadtregierung Prokura erbat, mit der 46ers-Trägergesellschaft Gispo einen Nachfolgevertrag abzuschließen. Janitzki selbst hatte beantragt, dass über die Antworten des Magistrats zu einem von ihm gestellten Berichtsantrag eine Aussprache stattfindet. Gegen seinen Widerstand wurden die Anträge von der Mehrheit des Parlaments im nicht öffentlichen Teil der Tagesordnung beraten und beschlossen. Dagegen gingen er und seine Fraktionskollegin Elke Koch-Michel juristisch vor.
Bereits 2008 hatte Janitzki – auch vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel – Recht bekommen, nachdem er gegen die nicht öffentliche Beratung von zwei Bürgschaftsanträgen geklagt hatte. Daraufhin lockerte das Stadtparlament die Praxis der nicht öffentlichen Beratung, hielt bei einer Reihe anderer Themen aber daran fest. Janitzki, der vom renommierten Kommunalrechtler Friedhelm Foerstemann vertreten wird, sagte dazu gestern: »Ich erwarte, dass die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat aus diesen Urteilen Konsequenzen ziehen. Es muss endlich Schluss sein mit dieser Geheimniskrämerei. Auch unter Rot-Grün ist es nicht besser geworden.« Gerade für Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz (SPD), die aktuell für mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz werbe, seien die Urteile peinlich.
Für die beiden streitbaren Stadtverordneten Janitzki und Koch-Michel ist es jedenfalls ein Sieg fast auf ganzer Linie. Denn das Gericht ließ nur zu zwei Urteilen eine Berufung zu, weil die vom städtischen Rechtsamt aufgeworfene Frage, ob eine Fraktion überhaupt klagebefugt sei, grundsätzliche Bedeutung habe. Nicht so bei den beiden Klagen des einzelnen Stadtverordneten Janitzki. Hier müsste die Stadtverordnetenversammlung beim VGH in Kassel erst einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.
Was sagte OB Grabe-Bolz?
Janitzki kündigte an, dass er nunmehr auch Aussagen von Grabe-Bolz, die im Juni 2013 in nicht öffentlicher Sitzung protokolliert worden seien, zum Gegenstand der öffentlichen Debatte machen werde. Nach seinen Angaben hatte die Oberbürgermeisterin damals gesagt, sie werde mit den 46ers über eine Hallennutzungsgebühr verhandeln, wenn das Profisport-Unternehmen – wie soeben geschehen – die Bürgschaft an die Stadt zurückgeführt habe. »Jetzt will sie davon nichts mehr wissen«, sagte Janitzki. Einen aktuellen Antrag zu dem Thema hatte er mit Rücksicht auf die Gerichtsverhandlung zurückgestellt. Er wird nun in der Sitzung am 7. Mai beraten.
aus: Gießener Allgemeine Zeitung
Ende Mai hat jetzt der Magistrat beschlossen, das Urteil nicht hinzunehmen und Einspruch einzulegen. Er straft damit alle ständig erneuten Postulate, sich transparent zu verhalten, Lüge!
Hier die PM zu dieser Magistratsreaktion: PM Magistrat