Pro Asyl: Aufruf gegen das Asylpaket II: Faire Asylverfahren statt Schnellabfertigung von Schutzsuchenden!
Das geplante Asylpaket II schließt viele Flüchtlinge von fairen Asylverfahren aus, schränkt den Familiennachzug ein und soll dafür sorgen, dass medizinische Abschiebehindernisse unberücksichtigt bleiben. Künftig würde drohen, dass selbst schwer kranke Menschen abgeschoben werden. PRO ASYL ruft mit einer E-Mail-Aktion dazu auf, das inakzeptable Gesetzprojekt zu stoppen.
Kaum ist das Asylpaket I in Kraft, plant die Bundesregierung bereits die nächste Asylrechtsverschärfung: Das „Asylpaket II“, das nun ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden soll, beinhaltet zahlreiche inakzeptable Verschärfungen des Asylrechts, gegen die PRO ASYL zusammen mit medico international, dem Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF), dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Ärzte-Organisationen zur Protestaktion aufruft.
Schnellverfahren statt faire Prüfung der Fluchtgründe
Das geplante Gesetz hebelt für viele Flüchtlinge ein angemessenes und faires Asylverfahren aus: Alle Flüchtlinge aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“, alle Flüchtlinge, die einen Folgeantrag gestellt haben, weil sich ihre Situation grundlegend verändert hat, sowie alle Schutzsuchenden, denen unterstellt wird, sie hätten ihre Papiere vernichtet, sollen künftig beschleunigten Asylverfahren unterworfen werden, die in nur einer Woche abgeschlossen werden sollen.
Aushebelung des Asylrechts statt Beschleunigung der Asylverfahren
Aktuell dauern Asylverfahren mehrere Monate, nicht selten Jahre. Mittlerweile müssen Asylsuchende schon monatelang warten, bevor ihr Asylverfahren überhaupt nur beginnt. Das ist untragbar – vor allem für die Flüchtlinge, die Monate ihres Lebens mit bangem Warten verlieren.
Das Asylpaket II zielt aber nicht darauf, die Asylverfahren zu beschleunigen, sondern einen großen Teil der Schutzsuchenden von fairen Asylverfahren auszuschließen und sie möglichst schnell abzuschieben. In nur einer Woche ist es keinesfalls möglich, Fluchtgründe individuell, fair und sorgfältig zu prüfen!
Fatal für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge
Für Kranke, Traumatisierte, Minderjährige oder andere in hohem Maße schutzbedürftige Menschen sind die Schnellverfahren besonders katastrophal. Die Erfahrungen aus der Arbeit der psychosozialen Zentren zeigen, traumatisierte Menschen viel mehr Zeit als eine Woche brauchen, um stabil genug für eine Anhörung zu sein und ihre Asylgründe detailliert vorzulegen.
Auch die Berücksichtigung und zeitlich intensive Überprüfung kinderspezifischer Fluchtgründe wird unmöglich gemacht. Und anstatt chronisch erkrankte Kinder im Sinne des Kindeswohls umfassend zu unterstützen, wird Flüchtlingsfamilien mit der Abschiebung ins Herkunftsland die in manchen Fällen lebensnotwendige Gesundheitsversorgung versagt.
Psychopharmaka statt Therapie
Denn selbst Menschen, die krank oder schwer durch ihre Erlebnisse im Herkunftsland traumatisiert sind, dürften mit dem neuen Gesetz im Schnellverfahren abgeschoben werden. Die Begründung: Die Kranken könnten sich schließlich auch in irgendeinem Teil ihres Herkunftslandes behandeln lassen. Gegen das Trauma sollen eben zur Not Medikamente genommen werden. Das entbehrt jeder ethischen, medizinischen und psychotherapeutischen Grundlage. Die geplanten Verschärfungen verletzen elementare Rechte der Betroffenen und gehen an den Kern der humanitären Werte unseres Asylrechts.
Krank? Im Zweifel wird abgeschoben?
Kranke müssen künftig mit detaillierten Attesten nachweisen, warum eine Erkrankung gegen die Abschiebung spricht. Reichen sie das Attest nicht unverzüglich ein, bleibt dieses unberücksichtigt. Im Klartext heißt dies: Im Zweifel wird abgeschoben. Insbesondere traumatisierte Menschen wird diese Vorgehensweise gefährden. Das von Ausländerbehörden gesäte Misstrauen gegen auf posttraumatische Belastungsstörungen spezialisierte Ärzte wird so ins Gesetz geschrieben. Der Gesetzgeber spielt mit dem Leben der Betroffenen.
Schnellverfahren für fast alle?
Anders als die Bundesregierung suggeriert betreffen die geplanten Schnellverfahren nicht nur einen kleinen Teil der Asylsuchenden. Aufgrund der Bestimmung, dass Flüchtlinge ohne Pass Schnellverfahren unterzogen werden können, ist ein Großteil der Schutzsuchenden von den unfairen Eilverfahren bedroht. Denn ohne Pass unterwegs zu sein ist typisch für Menschen auf der Flucht:
Wer Hals über Kopf untertauchen muss, kann keine Papiere mitnehmen. Wer von den Behörden seines Herkunftslandes verfolgt wird, kann die Behörden kaum um gültige Reisepapiere bitten und wird auf der Flucht in der Regel auch keine Papiere mit sich führen. Und wer auf der Flucht mit Pass unterwegs ist, gerät typischerweise in viele Situationen, in denen Papiere verloren gehen oder entwendet werden können. Wer ohne Pass flieht, ist darum kein „Asylbetrüger“ oder „Identitätstäuscher“, wie Politiker und Medien so häufig suggerieren.
Isoliert in speziellen „Aufnahmezentren“
Alle Flüchtlingsgruppen, die Schnellverfahren unterworfen werden sollen, werden in Zukunft verpflichtet sein, in besonderen Aufnahmezentren zu leben, in denen sie von Unterstützern und Helfern abgeschottet werden. Nicht einmal die Kinder dürfen in Schulen Kontakt zu Einheimischen aufnehmen – sie werden im Sammellager beschult. Wenn die Betroffenen auch nur den ihnen zugewiesenen Landkreis verlassen, gilt ihr Asylantrag als abgelehnt, so sieht es das Gesetz vor.
Von wegen besonderer Schutz von Ehe und Familie
Das zweite Asylpaket trifft auch Familien. Ihr Anspruch auf Familienzusammenführung soll für zwei Jahre ausgesetzt werden. Welche Flüchtlingsgruppen betroffen sein sollen, ist in der Koalition noch umstritten. Zu befürchten ist, dass die geplante Verschärfung Familien auf bis zu vier bis fünf Jahre auseinanderreißen würde. Bis zum positiven Asylentscheid kann beispielsweise ein Jahr vergehen. Darauf folgt die zweijährige Sperrfrist. Bis die Angehörigen einen Termin in der deutschen Botschaft bekommen, kann es ebenfalls bis zu einem Jahr dauern. Im Anschluss werden die Reisedokumente mehrere Monate lang geprüft. In dieser Zeit sind Familien von subsidiär Geschützten weiterhin Gefahren in den Verfolgerstaaten ausgesetzt. Viele Familienangehörige, auch Kinder, werden so vor die Wahl gestellt, jahrelang im Kriegs- oder Krisengebiet, Verfolgung, Gefahr und Elend ausgesetzt zu bleiben oder die lebensgefährliche Flucht über die Ägäis und die