Gießener Linke fragt nach den Mindeststandards im Busverkehr des Landkreises

Gemäß dem 2020 von der Verbandsversammlung des ZOV beschlossenen Nahverkehrs­plan gelten Mindeststandards für die Anzahl an An- und Abfahrten in den Kommunen „die während des gesamten Jahres, auch während der Schulferien vorgehalten werden müssen“ (Nahverkehrsplan, S. 102). Je nach räumlichem Gebiet (Kategorie 1, 2 oder 3) ...

weiterlesen

SPD, Vraktion und Gießener Linke stellen Fragen zur Situation der Kindertagespflegekräfte

Zu Beginn des Jahres wurde eine neue Satzung für die Kindertagespflegekräfte im Kreistag beschlossen. Neben mehreren Verbeserungen (z. B. bei der Vergütung) haben sich die Betroffenen in den vergangenen Monaten mehrfach - auch demonstrativ vor Kreistagssitzungen - zu Wort gemeldet. Sie kritisieren mehrere neue Regelungen: - ...

weiterlesen

56 Organisationen warnen vor einer Zunahme der Todesfälle im Mittelmeer aufgrund der Festsetzungen von zivilen Rettungsschiffen

Dringende Warnung: Mehr Tote auf See, NGO-Schiffe werden festgesetzt - Europäische Staaten müssen die Behinderung der zivilen Such- und Rettungsmaßnahmen im zentralen Mittelmeer sofort beenden Nach der jüngsten Festsetzung von drei zivilen Such- und Rettungsschiffen in Italien fordern 56 Organisationen in einer gemeinsamen Erklärung ein sofortiges Ende ...

weiterlesen

Tagesmütter arbeiten als „Scheinselbständige“ und werden weit unter Mindestlohn bezahlt

Seit dem 1. August 2013 gibt es den Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes. Doch noch heute, fast 10 Jahre später kämpfen zahlreiche Eltern jeden Tag und oftmals mehr als verzweifelt darum, überhaupt irgendeinen Kita-Platz zu bekommen oder eine Kindertagespflegeperson ...

weiterlesen

Wie die EU Afrikaner durch die Seitentür schleust und warum Putin in Niger kein Bösewicht ist

Nach dem Umsturz in Niamey stellen sich Fragen von Respekt und Abhängigkeit. Und nach dem historischen und nachwirkenden Kolonialismus. Ein Gastkommentar. In Frankreich gibt es keine einzige aktive Goldmine. Dennoch besitzt dieser (ehemals) verbrecherische Kolonialstaat mit 2.436 Tonnen die viertgrößten Goldreserven der Welt. Die (ehemals) französische Kolonie ...

weiterlesen

Zum Skandal der Kindergrundsicherung: Millionen Kinder und Jugendliche in Armut

In der Berliner Republik hat der Gegensatz von Reichtum und Armut deutlich zugenommen. Im Jahr 2021 hat dieser Widerspruch einen historischen Höchststand erreicht. Die Vermögen privater Haushalte in Deutschland sind zwischen 2017 und 2021 gestiegen. Von dem gesamten Vermögenszuwachs, der zwischen 2020 und 2021 in Deutschland ...

weiterlesen

Europäischer Asyl-Kompromiss: Der Paritätische Wohlfahrtsverband zeigt sich enttäuscht und entsetzt

Der Verband appelliert an Bundesregierung und EU-Parlament sich für deutliche Nachbesserungen einzusetzen. Den Kompromiss für ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS), dem die Bundesregierung gestern zugestimmt hat, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband scharf. Trotz der asylrechtlichen Verschärfungen und der Missachtung der UN-Kinderrechtskonvention von einem historischen Erfolg zu sprechen, ...

weiterlesen

Kindergrundsicherung: Breites Bündnis kritisiert Untätigkeit von Bundesarbeitsminister Heil im Kampf gegen Kinderarmut

Mit einem Aufruf fordern 28 Organisationen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, den Weg für eine armutsfeste Kindergrundsicherung freizumachen. Angesichts des Stillstands bei der Ausarbeitung einer armutsfesten Kindergrundsicherung fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis aus Sozial-, Wohlfahrts-, Verbraucher- und Kinderschutzverbänden sowie Jugendorganisationen und Gewerkschaften Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf, die ...

weiterlesen

Den USA droht ein Zahlungsausfall: Vor einer »verantwortungslosen politischen Geiselnahme«?

US-Finanzministerin Janet Yellen hat den Abgeordneten im Kongress mitgeteilt, dass den USA bereits in vier Wochen das Geld auszugehen droht. Weil die USA ihre Schuldengrenze von 31,4 Bio. US-Dollar (etwa 28,6 Bio. Euro) erreicht haben, können sie sich dann nicht mehr mit weiteren Krediten verschulden. Schon ...

weiterlesen

Zum Tod von Harry Belafonte (1. März 1927–25. April 2023) - »Let’s break the chains of social injustice«

Der am 25. April im Alter von 96 Jahren verstorbene Sänger, Schauspieler und sozialistische Bürgerrechtler Harry Belafonte war eine der bedeutendsten Persönlichkeiten des amerikanischen Kulturlebens wie auch der Musik und Schauspielkunst im 20. und beginnenden 21. Jahrhundert. Harry Belafonte wurde am 1. März 1927 in Harlem, ...

weiterlesen

Pro Asyl: Aufruf gegen das Asylpaket II: Faire Asylverfahren statt Schnellabfertigung von Schutzsuchenden!

ax

Das geplante Asylpaket II schließt viele Flüchtlinge von fairen Asylverfahren aus, schränkt den Familiennachzug ein und soll dafür sorgen, dass medizinische Abschiebehindernisse unberücksichtigt bleiben. Künftig würde drohen, dass selbst schwer kranke Menschen abgeschoben werden. PRO ASYL ruft mit einer E-Mail-Aktion dazu auf, das inakzeptable Gesetzprojekt zu stoppen.

Kaum ist das Asylpaket I in Kraft, plant die Bundesregierung bereits die nächste Asylrechtsverschärfung: Das „Asylpaket II“, das nun ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden soll, beinhaltet zahlreiche inakzeptable Verschärfungen des Asylrechts, gegen die PRO ASYL zusammen mit medico international, dem Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF), dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge  und Ärzte-Organisationen zur Protestaktion aufruft.

Wenden Sie sich mit uns an die Abgeordneten des Bundestags: Die geplante Einschränkung des Asylrechtes muss gestoppt werden!

Schnellverfahren statt faire Prüfung der Fluchtgründe

Das geplante Gesetz hebelt für viele Flüchtlinge ein angemessenes und faires Asylverfahren aus: Alle Flüchtlinge aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“, alle Flüchtlinge, die einen Folgeantrag gestellt haben, weil sich ihre Situation grundlegend verändert hat, sowie alle Schutzsuchenden, denen unterstellt wird, sie hätten ihre Papiere vernichtet, sollen künftig beschleunigten Asylverfahren unterworfen werden, die in nur einer Woche abgeschlossen werden sollen.

Aushebelung des Asylrechts statt Beschleunigung der Asylverfahren

Aktuell dauern Asylverfahren mehrere Monate, nicht selten Jahre. Mittlerweile müssen Asylsuchende schon monatelang warten, bevor ihr Asylverfahren überhaupt nur beginnt. Das ist untragbar – vor allem für die Flüchtlinge, die Monate ihres Lebens mit bangem Warten verlieren.

Das Asylpaket II zielt aber nicht darauf, die Asylverfahren zu beschleunigen, sondern einen großen Teil der Schutzsuchenden von fairen Asylverfahren auszuschließen und sie möglichst schnell abzuschieben. In nur einer Woche ist es keinesfalls möglich, Fluchtgründe individuell, fair und sorgfältig zu prüfen!

Fatal für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge

Für Kranke, Traumatisierte, Minderjährige oder andere in hohem Maße schutzbedürftige Menschen sind die Schnellverfahren besonders katastrophal. Die Erfahrungen aus der Arbeit der psychosozialen Zentren zeigen, traumatisierte Menschen viel mehr Zeit als eine Woche brauchen, um stabil genug für eine Anhörung zu sein und ihre Asylgründe detailliert vorzulegen.

Auch die Berücksichtigung und zeitlich intensive Überprüfung kinderspezifischer Fluchtgründe wird unmöglich gemacht. Und anstatt chronisch erkrankte Kinder im Sinne des Kindeswohls umfassend zu unterstützen, wird Flüchtlingsfamilien mit der Abschiebung ins Herkunftsland die in manchen Fällen lebensnotwendige Gesundheitsversorgung versagt.

Psychopharmaka statt Therapie

Denn selbst Menschen, die krank oder schwer durch ihre Erlebnisse im Herkunftsland traumatisiert sind, dürften mit dem neuen Gesetz im Schnellverfahren abgeschoben werden. Die Begründung: Die Kranken könnten sich schließlich auch in irgendeinem Teil ihres Herkunftslandes behandeln lassen. Gegen das Trauma sollen eben zur Not Medikamente genommen werden. Das entbehrt jeder ethischen, medizinischen und psychotherapeutischen Grundlage. Die geplanten Verschärfungen verletzen elementare Rechte der Betroffenen und gehen an den Kern der humanitären Werte unseres Asylrechts.

Krank? Im Zweifel wird abgeschoben?

Kranke müssen künftig mit detaillierten Attesten nachweisen, warum eine Erkrankung gegen die Abschiebung spricht. Reichen sie das Attest nicht unverzüglich ein, bleibt dieses unberücksichtigt. Im Klartext heißt dies: Im Zweifel wird abgeschoben. Insbesondere traumatisierte Menschen wird diese Vorgehensweise gefährden. Das von Ausländerbehörden gesäte Misstrauen gegen auf posttraumatische Belastungsstörungen spezialisierte Ärzte wird so ins Gesetz geschrieben. Der Gesetzgeber spielt mit dem Leben der Betroffenen.

Schnellverfahren für fast alle?

Anders als die Bundesregierung suggeriert betreffen die geplanten Schnellverfahren nicht nur einen kleinen Teil der Asylsuchenden. Aufgrund der Bestimmung, dass Flüchtlinge ohne Pass Schnellverfahren unterzogen werden können, ist ein Großteil der Schutzsuchenden von den unfairen Eilverfahren bedroht. Denn ohne Pass unterwegs zu sein ist typisch für Menschen auf der Flucht:

Wer Hals über Kopf untertauchen muss, kann keine Papiere mitnehmen. Wer von den Behörden seines Herkunftslandes verfolgt wird, kann die Behörden kaum um gültige Reisepapiere bitten und wird auf der Flucht in der Regel auch keine Papiere mit sich führen. Und wer auf der Flucht mit Pass unterwegs ist, gerät typischerweise in viele Situationen, in denen Papiere verloren gehen oder entwendet werden können. Wer ohne Pass flieht, ist darum kein „Asylbetrüger“ oder „Identitätstäuscher“, wie Politiker und Medien so häufig suggerieren.

Isoliert in speziellen „Aufnahmezentren“ 

Alle Flüchtlingsgruppen, die Schnellverfahren unterworfen werden sollen, werden in Zukunft verpflichtet sein, in besonderen Aufnahmezentren zu leben, in denen sie von Unterstützern und Helfern abgeschottet werden. Nicht einmal die Kinder dürfen in Schulen Kontakt zu Einheimischen aufnehmen – sie werden im Sammellager beschult. Wenn die Betroffenen auch nur den ihnen zugewiesenen Landkreis verlassen, gilt ihr Asylantrag als abgelehnt, so sieht es das Gesetz vor.

Von wegen besonderer Schutz von Ehe und Familie

Das zweite Asylpaket trifft auch Familien. Ihr Anspruch auf Familienzusammenführung soll für zwei Jahre ausgesetzt werden. Welche Flüchtlingsgruppen betroffen sein sollen, ist in der Koalition noch umstritten. Zu befürchten ist, dass die geplante Verschärfung Familien auf bis zu vier bis fünf Jahre auseinanderreißen würde. Bis zum positiven Asylentscheid kann beispielsweise ein Jahr vergehen. Darauf folgt die zweijährige Sperrfrist. Bis die Angehörigen einen Termin in der deutschen Botschaft bekommen, kann es ebenfalls bis zu einem Jahr dauern. Im Anschluss werden die Reisedokumente mehrere Monate lang geprüft. In dieser Zeit sind Familien von subsidiär Geschützten weiterhin Gefahren in den Verfolgerstaaten ausgesetzt. Viele Familienangehörige, auch Kinder, werden so vor die Wahl gestellt, jahrelang im Kriegs- oder Krisengebiet, Verfolgung, Gefahr und Elend ausgesetzt zu bleiben oder die lebensgefährliche Flucht über die Ägäis und die