Rechte Denkfabrik des Tages: Verwaltungsgericht Gießen
Es gebe »kein Geld für die Oma, aber für die Roma«, Israel sei »unser Unglück« und Renate Künast »ein Stück Scheiße«. Derartige Hetze darf von rechts straflos verbreitet werden, wie deutsche Gerichte zuletzt befanden. Völlig unbeeindruckt von der Empörung, die diese Urteile auslösten, hat ein Richter am Verwaltungsgericht Gießen noch einen draufgesetzt. Seine Entscheidung vom August, die das Portal Legal Tribune Online am Sonnabend publik machte, liest sich dabei, als hätte er den Text als Bewerbungsrede um den Vorsitz auf dem AfD-Bundesparteitag halten wollen.
»Stoppt die Invasion: Migration tötet. Widerstand jetzt« – dieser Slogan auf einem NPD-Wahlplakat stelle keine Volksverhetzung dar, heißt es da, sondern »eine empirisch zu beweisende Tatsache«. Die hessische Gemeinde Ranstadt hatte das Hetzplakat im Europawahlkampf im Mai abhängen lassen. Unzulässig war das, so das Urteil aus Gießen, das noch nicht rechtskräftig ist. Migration sei »tatsächlich in der Lage, Tod und Verderben mit sich zu bringen«. Zum Beleg schildert der Jurist seitenlang den Untergang des »fremdenfreundlichen« Römischen Reiches als Konsequenz aus der Völkerwanderung.
Der Richter ist übrigens kein Unbekannter. Es ist derselbe, der 2018 die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylrecht aufs schärfste angegriffen hat. Von rechts natürlich.