Reporter ohne Grenzen: Vorratsdatenspeicherung würde journalistischen Quellenschutz aushebeln
Reporter ohne Grenzen (ROG) hat vor negativen Auswirkungen der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gewarnt. Die von der Bundesregierung vorgesehene anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten bedeutet nach Auffassung der Organisation ungeachtet der angekündigten Einschränkungen einen schweren Eingriff in die Pressefreiheit.
„Jede pauschale und verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern“, sagte ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske in Berlin. „Informanten, die Journalisten sensible Informationen zuspielen wollen, würden nach dem aktuellen Gesetzentwurf völlig ungeschützt bleiben und damit von der Kontaktaufnahme abgeschreckt. Die Koalition sollte sich endlich vom gefährlichen, für die Pressefreiheit schädlichen Prinzip der anlasslosen Datenspeicherung verabschieden.“
Im Vergleich zu dem 2010 vom Bundesgesetz gekippten früheren Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung sieht der jetzige Entwurf (http://t1p.de/iw5i) zwar mehrere Einschränkungen vor. Diese laufen aber weitgehend ins Leere: Dass die Daten von Journalisten zwar nicht verwertet, aber gespeichert werden sollen, dürfte nicht nur technisch schwer umsetzbar sein (http://t1p.de/wpm5), sondern öffnet auch übereifrigen Ermittlern Tür und Tor. Politische Forderungen nach dem Zugriff auf solche Daten dürften nur eine Frage der Zeit sein. Abzuwarten bleibt ferner, wie die Koalition sicherstellen will, dass freie Journalisten in gleicher Weise wie ihre festangestellten Kollegen vom geplanten Schutz für Berufsgeheimnisträger profitieren.
Problematisch am den Plänen der Bundesregierung ist auch das Vorhaben, einen Straftatbestand der „Datenhehlerei“ für Beschaffung, Überlassung oder Verbreitung nicht allgemein zugänglicher Daten einzuführen. Auch wenn er in erster Linie auf den Handel beispielsweise mit gestohlenen Identitätsdaten zielt, droht er für Journalisten und ihre Informanten Rechtsunsicherheit zu schaffen und dadurch abschreckend zu wirken (http://t1p.de/um8w).
GRUNDRECHTSEINGRIFF MIT FRAGLICHEM NUTZEN
ROG kritisiert eine generelle Speicherung von Verbindungsdaten seit Jahren als Gefahr für den Informantenschutz und deshalb als abschreckend für potenzielle Hinweisgeber, die für Journalisten unerlässlich beim Aufdecken von Missständen sind. Zugleich ist der Nutzen der Maßnahme überaus fraglich: Aktivisten haben aus Daten des Bundeskriminalamts errechnet, dass die Vorratsdatenspeicherung von Verkehrsdaten die durchschnittliche Aufklärungsrate von Straftaten bestenfalls um 0,006 Prozentpunkte erhöht (http://t1p.de/c86x, Seite 31 f.).
ROG und andere Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen plädieren deshalb seit langem dafür, die Vorratsdatenspeicherung durch ein „System zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten“ in konkreten Verdachtsfällen zu ersetzen (http://t1p.de/ewvy). Entsprechende Forderungen sind auch Teil der Internationalen Grundsätze für die Anwendung der Menschenrechte in der Kommunikationsüberwachung, die ROG im Jahr 2013 zusammen mit mehr als 260 Organisationen aus aller Welt beim UN-Menschenrechtsrat in Genf vorgelegt hat und als Maßstab für bestehende und künftige Gesetze betrachtet (http://t1p.de/ut2t).