SPD, Vraktion und Gießener Linke stellen Fragen zur Situation der Kindertagespflegekräfte
Zu Beginn des Jahres wurde eine neue Satzung für die Kindertagespflegekräfte im Kreistag beschlossen. Neben mehreren Verbeserungen (z. B. bei der Vergütung) haben sich die Betroffenen in den vergangenen Monaten mehrfach – auch demonstrativ vor Kreistagssitzungen – zu Wort gemeldet. Sie kritisieren mehrere neue Regelungen:
– wie die aufwändige Nachweispflicht für die geleisteten Stunden,
– die Vergütung nach 5-Stunden-Intervallen wie auch
– Abstufung für TPK, die nicht fünf Tage in der Woche anbieten.
In diesem Zusammenhang haben die Fraktionen von SPD, Vraktion und Gießener Linke die folgenden Fragen in einem Berichtsantrag gestellt:
1. Was bedeutet in §7 Nr. (7) „grundsätzlich“ und ist ein Durchschnittswert für
administrative Aufgabe nach der neuen Satzung bekannt? Falls ja, in welcher
Höhe in € / h wurde dafür eine Vergütung unterstellt bzw. wie wurde diese
hergeleitet?
2. In welcher Form wird eine Inflationsausgleich seitens LK und seitens Land
Hessen erstattet bzw. regelmäßig, also jährlich berücksichtigt? Warum ist in §
8, Abs. 1, am Ende von einer „kann“-Regelung beim Stufenaufstieg die Rede
bei vorliegend entsprechender Voraussetzungen und nicht von einem „muss“?
3. Wie sollen Tagesmütter auf auskömmliche Einkünfte kommen, wenn man die
in der Satzung vorgesehenen Regelungen für die Aufnahme von Kindern mit
Behinderungen ernst nimmt und die üblichen Gruppengrößen mit I-Kindern
unter 3 Jahren berücksichtigt?
4. Welcher Umfang ist bei einer teilweisen Übertragung in § 1 Abs 2. der neuen
Satzung konkret gemeint? Wie ist die Mandatierung geregelt und wie wird sie
kontrolliert?
5. Wie ist sichergestellt, dass die monatlichen Betreuungsnachweise
datenschutzkonform übermittelt werden, und welche Unterstützung erhalten ie
Tagespflegepersonen für eine rechtssicheren Umgang mit den Daten?
6. Bei der Verrechnung von Ausfallszeiten ist als einer Voraussetzung von einer
sog. „5-Tage-Woche“ die Rede. Worauf bezieht diese sich – auf Sa – Mi, So –
Do oder Mi – So?
7. Warum werden Fortbildungstage, die ja nach der Satzung erforderlich sind,
bei den „30 Fehltage(n) als betreuungsfreie Fehltage“ einbezogen?
8. § 8 Stufe 1 Punkt 2 & Stufe 2 Punkt 1: Was ist ein gleichwertiges Angebot?
9. § 8 Stufe 3 Punkt 2: Ist es richtig, dass ein reines Betreuungsangebot von Mo-
Fr ausreichend ist?
10. Warum führen flexible Öffnungszeiten von mindesten 30 Stunden, die sich am
Bedarf der Kinder und der Erziehungsberechtigten orientieren, zu einer
geringer Einstufung als ein reines Betreuungsangebot von Mo-Fr?
11. Weshalb orientiert sich Stufe 3 ausschließlich am Betreuungsangebot von Mo-
Fr? Sofern z.B. eine Betreuung von Di-Sa. oder von Mi-So notwendig ist,
Beispiel alleinerziehende Mutter mit Tätigkeit im Einzelhandel, wird der
Tagespflegeperson der Schritt in Stufe 3 verwehrt.
12. Entspricht eine Erhöhung der laufenden Geldleistungen insbesondere an
Sonn- und Feiertagen von 25% den allgemeinen Regelungen für Sonn- und
Feiertagsbeschäftigung? Die Aufschläge für Samstag und Sonntag sind nur
schwer zu verstehen, wenn man die üblichen tariflichen Regelungen
einbezieht.
13. Warum wird in Zeitfenstern abgerechnet und nicht nach tatsächlicher
Betreuungszeit wie in der alten Satzung?
14. Nur eine Minute mehr oder weniger haben signifikante Auswirkungen auf die
Vergütung. Welches Ziel wird damit verfolgt?
15. Wie wurden die Vergütungssätze in den Zeitfenster ermittelt und wie hoch ist
der Anteil des Landes im jeweiligen Vergütungsfenster?
16. Welches Ziel wird mit den monatlichen Betreuungsnachwiesen verfolgt und
wie hoch ist der Aufwand in Stunden für die Auswertung auf Seiten des LK
oder der zuständigen Tagespflegebüros?
17. Wäre es nicht fair und angemessen, die Kommunen an den Kosten für die
Kindertagespflege zu beteiligen, falls dies bisher nicht der Fall sein sollte –
entsprechend der Zahl der Plätze, die von Kindern aus der Kommune in
Anspruch genommen werden?
Hier die Antwort des Kreisausschusses: