“Straffreiheit und Entgrenzung des V-Leute-Einsatzes” durch “Verfassungsschutzreform”
28.03.15 – In einer Stellungnahme der “Humanistischen Union” (HU) zur Verabschiedung des “Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes” vom 25. März heißt es unter anderem:
“Werner Koep-Kerstin, Bundesvorsitzender der Humanistischen Union, ist empört über die Pläne der Regierung: ‘… Ihre Antwort auf die Verstrickungen der deutschen Geheimdienste in den NSU- und den NSA-Komplex sind die Straffreiheit und Entgrenzung des V-Leute-Einsatzes und die Ausweitung geheimdienstlicher Kommunikationsüberwachung. …’
Dr. Till Müller-Heidelberg, Rechtsanwalt, früherer Bundesvorsitzender der Humanistischen Union …, erklärt: ‘… Der Gesetzesentwurf erlaubt V-Leuten und verdeckten Ermittlern eine ganze Bandbreite von Straftaten wie z.B. Nötigung, Körperverletzung, Erpressung, Drogenhandel und unerlaubten Waffenbesitz. Bei Straftaten von erheblicher Bedeutung soll der Behördenleiter die Fortführung des Einsatzes als V-Person – und folglich z.B. auch die Bezahlung der Straftat! – beschließen dürfen.’
Prof. Dr. Martin Kutscha, Verfassungsrechtler und Mitglied im Bundesvorstand der Humanistischen Union, ergänzt: ‘Durch Änderungen im G10-Gesetz will die Bundesregierung den Bundesnachrichtendienst nach dem Vorbild der NSA aufrüsten. Der BND soll seine digitale Massenüberwachung auf so genannte ‘Cyber-Gefahren’ ausdehnen können. Deren Definition bleibt diffus und allumfassend. Anstatt der ausufernden Überwachungspraxis einen Riegel vorzuschieben, werden die gesetzlichen Möglichkeiten zur Überwachung einmal mehr ausgedehnt. …'”