Löhne rauf - Waffen runter!

Am 14./15.Juni 2024 trafen sich im Stuttgarter Gewerkschaftshaus etwa 200 Kolleg*innen und bis zu 800 im Stream zugeschaltete Menschen zu einer Friedenskonferenz, die von der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Kooperation mit ver.di-Stuttgart organisiert wurde. Es war die zweite Tagung dieser Art. Zuletzt organisierte die IG Metall Hanau und ...

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Gießener Linke fordert: Rhein-Main-Link als Freileitung

Der Bau, Betrieb und die Wartung von Offshore-Windkraftanlagen sind mit schädlichen Auswirkungen auf Meeressäuger, Vögel, Fische und die Lebensgemeinschaften am Meeresboden verbunden. Der Ausbau großer Offshore-Parks liegt v.a. im Interesse großer Konzerne, für die diese Projekte profitable Investitionen darstellen. Eine dezentrale Struktur der Windenergiegewinnung im ...

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Europawahl - Wahlaufruf des Kreisausländerbeirats

Aufruf zur Europawahl am 09. Juni 2024 Am 9. Juni 2024 ist es wieder soweit - alle EU-BürgerInnen haben die Möglichkeit, durch ihre Stimmabgabe an der Urne die Zukunft von Europa zu bestimmen. Diese Wahl ist eine ganz besondere - denn zum ersten Mal dürfen EU-BürgerInnen in Deutschland ab ...

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KI-Verordnung mit gewollten Lücken

Kritiker monieren, die in der vergangenen Woche verabschiedete KI-Verordnung der EU lasse Konzernen und Repressionsapparaten große Schlupflöcher, erlaube ortsbezogenes „Protective Policing“ und KI-gesteuerte Echtzeitüberwachung. Scharfe Kritik begleitet die Verabschiedung der neuen KI-Verordnung der Europäischen Union. Das Gesetzespaket ist vergangene Woche vom Rat der EU endgültig abgesegnet ...

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Vor den Wahlen zum Europäischen Parlament: Asylpolitik wichtigstes Thema

Vor den Wahlen zum Europäischen Parlament: Asylpolitik wichtigstes Thema

Vom 6. bis zum 9. Juni ist Europawahl, in Deutschland wird am 9. Juni gewählt. Rund 350 Millionen Bürger*innen in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind zur Stimmabgabe bei der zehnten Direktwahl des Europäischen Parlaments aufgerufen, in Deutschland rd. 65 Millionen. Fast alle ...

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Bezahlkarten für Asylsuchende - Nein!

Ohne irgendwelche Beweise vorlegen zu können, wird quer durch alle Parteien behauptet, Asylbewerberinnen bekämen zu viel Geld und könnten davon erhebliche Teile ausgeben, um Schlepper zu bezahlen oder an Angehörige in ihr Heimatland transferieren. Was sagen die Fakten? Die in diesem Zusammenhang maßgebenden Statistiken führt ...

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Wer ist „gut durch den Winter gekommen“?

Bruno Burger, verantwortlich für die Datenbank Energy Charts des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE, hat die Zahlen der drei Wintermonate ausgewertet. Sein Fazit: "Wir sind super durch den Winter gekommen. Es gab keine Stromknappheit. Die Abschaltung der Kernkraftwerke hat sich nicht negativ ausgewirkt auf die ...

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Jörg Peter Jatho: Unbekannte Fakten zum Nationalsozialismus an der Universität Gießen

Am 29. Mai 2018 hielt der Autor beim SDS einen Vortrag im Gießener DGB-Haus in der Walltorstraße. Hier kann der Text gelesen werden: Universitätsgeschichte Gießen

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Haushaltsrede der Fraktion GL im Kreistag

Als ich vor 13 Jahren hier im KT begann, belief sich das Defizit im ordentlichen Haushalt (HH) auf über 32 Mio. Euro. Es ging gleich los mit einer AG zur Erarbeitung eines HH-Sicherungskonzepts. Da lernte ich, dass es – auch Herr Ide hat das in ...

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„Transparenzregister“ der Bundesregierung ist ein verspäteter Aprilscherz

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In Antwort auf die Enthüllung systematischen Missbrauchs von Briefkastenfirmen durch die Panamapapers hat die Bundesregierung ein Transparenzregister als Lösungsvorschlag ins Spiel gebracht. Der Wortlaut des entsprechenden neuen Passus (§ 9a) im Geldwäschegesetz (GWG) liegt Tax Justice Network und dem Netzwerk Steuergerechtigkeit Deutschland vor (hier einzusehen). Eine Analyse offenbart gravierende Mängel, welche zur Wirkungslosigkeit des Registers führen werden.

Dem Missbrauch von Briefkastenfirmen beugen vor allem öffentliche Register der wahren Eigentümer dieser Firmen vor. Die 4. Geldwäscherichtlinie der EU schreibt zwar ein verpflichtendes Register der wirtschaftlich Berechtigten von Rechtspersonen EU-weit vor, gewährt jedoch in erster Linie Ermittlungsbehörden und Banken Zugang zu den Daten. Der Öffentlichkeit, etwa Journalisten und zivilgesellschaftliche Organisationen, muss laut Richtlinie lediglich bei nachgewiesenem „berechtigtem Interesse“ Einblick in das Register gewährt werden. Die Richtlinie muss von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht überführt werden, so dass die jeweiligen Gesetze bis Mitte 2017 in Kraft sind.

Die Richtlinie erlaubt Mitgliedsstaaten jedoch explizit, über die Mindestvorgabe hinauszugehen, und die Registerdaten zu veröffentlichen. Während das Bundesfinanzministerium aus seiner Skepsis gegenüber den in der 4. Geldwäscherichtlinie erlaubten öffentlichen Registern keinen Hehl macht, sorgten Wirtschaftsminister Gabriel und Justizminister Maas gestern mit der Forderung für Aufsehen, ein Transparenzregister einführen zu wollen. Weil es als Transparenzvorstoß aus dem SPD-geführten Justizministerium präsentiert wurde, liegt die Erwartung einer über die Mindestvorgabe hinausgehende Öffentlichkeit des Registers nahe.

Nachdem der in Rede stehende Passus §9a, der dem Geldwäschegesetz hinzugefügt werden soll, analysiert werden konnte, steht fest, dass dieser Entwurf keineswegs über die Mindestvorgabe aus Brüssel hinausgeht. Im Gegenteil, der Vorschlag bleibt in einigen Aspekten sogar hinter den EU-Erfordernissen zurück und würde – falls verabschiedet – ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission nach sich ziehen.

Dass das Register nicht öffentlich zugänglich gemacht werden soll, kann aus den Erläuterungen zu Absatz zwei des neuen Paragraphen entnommen werden:

„Die nach § 9b Absatz 3 berechtigten Personen und Organisationen müssen bereits im Hinblick auf eine Einsichtnahme in das Transparenzregister ein berechtigtes Interesse nachweisen […].“

Auch wenn §9b noch nicht zur Analyse vorlag, kann aus dieser Passage bereits entnommen werden, dass der Zugang zum Register nach §9b nicht öffentlich erfolgen, sondern an den Nachweis eines berechtigten Interesses geknüpft bleiben soll. „Diesen Vorschlag als neues Transparenzregister zu feiern ist eine dreiste Verdrehung der Tatsachen. Es handelt sich um eine schon lange geplante Minimallösung, die nur marginal etwas an der Verschleierung mittels Briefkastenfirmen ändern wird. Justizminister Maas und Vize-Kanzler Gabriel wollen der Öffentlichkeit offenbar einen gewaltige Mogelpackung unterjubeln.“, erläutert Lisa Großmann, Koordinatorin des deutschen Netzwerks Steuergerechtigkeit.

Eine Überprüfung der Angaben seitens einer Behörde ist in dem Passus nicht vorgesehen. Eine solche Aufgabe wäre auch kaum plausibel und effektiv von einer Behörde zu leisten. Bislang werden diese Pflichten von zigtausend Banken, Notaren und Anwaltsfirmen erfüllt. Es ist nicht glaubhaft zu erwarten, dass mit einem Schlag solche Pflichten von einer einzigen, noch nicht einmal ausdrücklich genannten oder erschaffenen Behörde erfüllt werden können.

Darüber hinaus beschränkt der Entwurf explizit die Angabepflichten der Anteilseigner der Firmen – etwa Treuhänder, Briefkastenfirmen oder Stiftungen – auf „die Informationen zum wirtschaftlich Berechtigten direkt hinter ihm“ (siehe Seite 6). Der Entwurf aus dem Hause des Justizministers führt diese Ausnahme auf Seite 7 noch weiter aus. Dort heißt es schwarz auf weiß (Erläuterungen zu Absatz 4, Seite 7):

„Eine weitere Einschränkung greift bei Beteiligungs- oder Kontrollketten: Die Angabepflicht nach Absatz 4 besteht nur, wenn der Angabepflichtige entweder selbst wirtschaftlich Berechtigter ist oder er unmittelbar unter der Kontrolle eines wirtschaftlich Berechtigten steht, sei es durch eine Anteilseignerschaft oder sonstige Einflussnahmemöglichkeit. In einer Beteiligungskette weiter hinten stehende wirtschaftlich Berechtigte muss ein Anteilseigner nicht angeben.“

Damit beschränkt der Vorschlag die Reichweite aller Transparenz auf nur die erste Schicht von Rechtspersonen oder Treuhändern, die deutsche Firmen kontrollieren. „Die Transparenzverpflichtung nur auf die erste Schicht des Firmendickichts zu begrenzen ist so als würde die Gurtpflicht nur innerorts gelten. Das Ziel der Richtlinie und die Vorgabe aus Brüssel wird damit verfehlt. Diese Fehlleistung jedoch wird zweifelsohne im weiteren Gesetzgebungsprozess behoben und scheint somit eher ein Ablenkungsmanöver vom eigentlichen Skandal zu sein: dass die Bundesregierung noch immer gegen die vollständige Transparenz von Firmeneigentümern kämpft“, kommentiert Markus Meinzer, Vorstandsmitglied von Tax Justice Network.

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