Nobelpreisträger fordern Ende der Isolation Öcalan und eine politische Lösung der kurdischen Frage

69 Nobelpreisträgerinnen und Nobelpreisträger haben in einem Brief an mehrere Organisationen des Europarates sowie an den UN- Menschenrechtskomitee und in einem weiteren Brief an den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan die Beendigung der Isolation, die endgültige Freilassung des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan sowie die Wiederaufnahme ...

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Löhne rauf - Waffen runter!

Am 14./15.Juni 2024 trafen sich im Stuttgarter Gewerkschaftshaus etwa 200 Kolleg*innen und bis zu 800 im Stream zugeschaltete Menschen zu einer Friedenskonferenz, die von der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Kooperation mit ver.di-Stuttgart organisiert wurde. Es war die zweite Tagung dieser Art. Zuletzt organisierte die IG Metall Hanau und ...

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Gießener Linke fordert: Rhein-Main-Link als Freileitung

Der Bau, Betrieb und die Wartung von Offshore-Windkraftanlagen sind mit schädlichen Auswirkungen auf Meeressäuger, Vögel, Fische und die Lebensgemeinschaften am Meeresboden verbunden. Der Ausbau großer Offshore-Parks liegt v.a. im Interesse großer Konzerne, für die diese Projekte profitable Investitionen darstellen. Eine dezentrale Struktur der Windenergiegewinnung im ...

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Europawahl - Wahlaufruf des Kreisausländerbeirats

Aufruf zur Europawahl am 09. Juni 2024 Am 9. Juni 2024 ist es wieder soweit - alle EU-BürgerInnen haben die Möglichkeit, durch ihre Stimmabgabe an der Urne die Zukunft von Europa zu bestimmen. Diese Wahl ist eine ganz besondere - denn zum ersten Mal dürfen EU-BürgerInnen in Deutschland ab ...

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KI-Verordnung mit gewollten Lücken

Kritiker monieren, die in der vergangenen Woche verabschiedete KI-Verordnung der EU lasse Konzernen und Repressionsapparaten große Schlupflöcher, erlaube ortsbezogenes „Protective Policing“ und KI-gesteuerte Echtzeitüberwachung. Scharfe Kritik begleitet die Verabschiedung der neuen KI-Verordnung der Europäischen Union. Das Gesetzespaket ist vergangene Woche vom Rat der EU endgültig abgesegnet ...

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Vor den Wahlen zum Europäischen Parlament: Asylpolitik wichtigstes Thema

Vor den Wahlen zum Europäischen Parlament: Asylpolitik wichtigstes Thema

Vom 6. bis zum 9. Juni ist Europawahl, in Deutschland wird am 9. Juni gewählt. Rund 350 Millionen Bürger*innen in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind zur Stimmabgabe bei der zehnten Direktwahl des Europäischen Parlaments aufgerufen, in Deutschland rd. 65 Millionen. Fast alle ...

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Bezahlkarten für Asylsuchende - Nein!

Ohne irgendwelche Beweise vorlegen zu können, wird quer durch alle Parteien behauptet, Asylbewerberinnen bekämen zu viel Geld und könnten davon erhebliche Teile ausgeben, um Schlepper zu bezahlen oder an Angehörige in ihr Heimatland transferieren. Was sagen die Fakten? Die in diesem Zusammenhang maßgebenden Statistiken führt ...

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Wer ist „gut durch den Winter gekommen“?

Bruno Burger, verantwortlich für die Datenbank Energy Charts des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE, hat die Zahlen der drei Wintermonate ausgewertet. Sein Fazit: "Wir sind super durch den Winter gekommen. Es gab keine Stromknappheit. Die Abschaltung der Kernkraftwerke hat sich nicht negativ ausgewirkt auf die ...

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Jörg Peter Jatho: Unbekannte Fakten zum Nationalsozialismus an der Universität Gießen

Am 29. Mai 2018 hielt der Autor beim SDS einen Vortrag im Gießener DGB-Haus in der Walltorstraße. Hier kann der Text gelesen werden: Universitätsgeschichte Gießen

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Warum Racial Profiling die Menschenwürde verletzt

Nach Polizeigesetz erlaubt, vom Grundgesetz nicht gedeckt: Das Kontrollieren allein aufgrund äußerlicher Merkmale ohne Anfangsverdacht

Die allgemeine Verdächtigung nordafrikanischer junger Männer in der Silvesternacht hat zu einer neuen Debatte über »Racial Profiling« geführt. In Deutschland auch »Ethnisches Profiling« genannt, bezeichnet der Begriff ein auf Stereotypen und äußerliche Merkmale basierendes Agieren von Polizei-, Sicherheits-, Einwanderungs- und Zollbeamten. Personen werden demnach anhand von Kriterien wie »Rasse«, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder nationaler Herkunft verdächtigt – und nicht anhand von konkreten Verdachtsmomenten. Der Ausdruck entstammt der US-amerikanischen Kriminalistik.

Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 findet Racial Profiling aber nicht nur dort vermehrt Anwendung. Damit einhergehend wuchs auch die Kritik an der Methode, die als diskriminierend und ineffektiv abgelehnt und als Teil eines institutionellen Rassismus betrachtet wird. In mehreren Staaten, darunter den USA und Großbritannien, ist Racial Profiling verboten. In Deutschland gibt es zwar keine explizite juristische Regelung, allerdings gilt der verfassungsrechtliche Gleichheitsgrundsatz. Das Europäische Netzwerk gegen Rassismus sieht deshalb in Racial Profiling einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

2012 stufte das Verwaltungsgericht Koblenz die Praxis im Fall einer Personenkontrolle in einem Zug als legal ein, allerdings wurde das Urteil in höherer Instanz vom Oberverwaltungsgericht für wirkungslos erklärt, nachdem beide Parteien nach einer Entschuldigung der Behörde das Verfahren für erledigt erklärten.

Nach Polizeigesetz erlaubt, vom Grundgesetz nicht gedeckt

Die Polizei in Deutschland beruft sich auf das Bundespolizeigesetz, um Personen aufgrund ihrer Hautfarbe zu verdächtigen und zu kontrollieren. Das Deutsche Institut für Menschenrechte veröffentlichte 2013 eine Studie, nach der »rassistische Personenkontrollen« durch § 22 Abs. 1 des Bundespolizeigesetz zwar gedeckt seien, allerdings verstoße dieses Gesetz gegen das Grundgesetz und internationale Verträge und müsse deshalb abgeschafft werden.

Die Europäische Union ist da einen Schritt weiter und verbietet die Praxis explizit. Der Nichtdiskriminierungsstandard der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) untersagt die Diskriminierung anerkannter Rechte wie jener auf Privatleben, Freizügigkeit, Religionsfreiheit und Freiheit von grausamer, unmenschlicher Behandlung. Gemäß dem aus der EMKR-Rechtsprechung resultierenden »Diskriminierungstest« liegt eine verbotene Diskriminierung gegen jemanden vor, wenn zwei Personen, die dieselben Voraussetzungen erbringen, anhand eines verbotenen Grundes ohne objektive, angemessene Begründung ungleich behandelt werden.

Die Suche nach Tätern aufgrund einer Täterbeschreibung ist legitim

Dabei gilt es eine Unterscheidung zu treffen zwischen Racial Profiling und Kriminalistischem Profiling. Denn das Verhindern und Aufdecken von Verbrechen und Terrorismus sowie die dazugehörigen Ermittlungen sind legitime Ziele der Polizeiarbeit und staatliche Schlüsselfunktionen. Dazu gehört das Erstellen von Verdächtigenprofilen, wofür die Polizei Opfer- und Zeugenaussagen nutzt. Kernstück einer solchen Verdächtigenbeschreibung ist das persönliche Erscheinungsbild, zu dem fast immer auch ethnische Merkmale gehören. Ein Tatverdächtiger kann als »weiß, männlich, circa 1.80 Meter groß, schmächtig, graue Haare, trug zum besagten Zeitpunkt eine Lederjacke und blaue Jeans …« beschrieben werden.

Sind Verdächtigenbeschreibungen zu allgemein, besteht die Gefahr, dass sich die Polizei auf Personen konzentriert, die derselben ethnischen Gruppe wie der gesuchte Verdächtige angehören und diese dadurch einem Pauschalverdacht unterwerfen, sie also diskriminieren. Damit verstärkt die Praxis den alltäglichen Rassismus. Nicht nur wird über die polizeilichen Kontrollen im öffentlichen Raum bei Außenstehenden der Eindruck erweckt, dass Kontrollen der »anders aussehenden Menschen« bestimmt nicht grundlos seien. Auch werden bei verdachtsunabhängigen Kontrollen häufig kleinere Verstöße festgestellt, die unter der unspezifischen Rubrik Ausländerkriminalität veröffentlicht werden. Soll heißen: Wer in der Silvesternacht nur Nordafrikaner untersucht, wird auch nur bei Nordafrikanern Gesetzesverstöße feststellen.

Racial Profiling hilft nicht bei der Suche nach Tätern

Ein weiterer Kritikpunkt lautet, dass Racial Profiling weder effizient noch effektiv bei der Suche nach Verdächtigen ist. Dem Europäischen Netzwerk gegen Rassismus (ENAR) zufolge wirkt es im Bereich der Verbrechens- und Terrorbekämpfung kontraproduktiv, weil es genau die Gemeinschaften ausgrenzt, auf deren Mitarbeit die Behörden angewiesen sind. Auch könne es dazu führen, dass bestimmte Tätergruppen erst gar nicht in das Blickfeld der Strafverfolgungsbehörden geraten.

In Deutschland zeigt das Versagen der Ermittlungsbehörden im Fall der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds, wie ineffektiv Racial Profiling ist. Die Polizei vermutete jahrelang, die Verbrechen seien von der Organisierten Kriminalität im Rauschgiftbereich mit Kontakten in die Türkei ausgeführt worden und verdächtigte sogar Angehörige. Die Vermutungen der Hinterbliebenen auf eine rechtsradikalen Hintergrund wurden ignoriert, bis die Terrorzelle im Jahr 2012 aufflog. Nicht nur die Behörden hatten sich auf ein Täterprofil festgelegt, auch viele Medien legten sich unter dem Begriff »Döner-Morde« auf die Täterschaft fest.

Racial Profiling ist daher keine Randfrage des deutschen Rechts, sondern ein Kernanliegen des freiheitlichen und auf Menschenrechten basierenden Rechtsstaates. Der Staat ist verpflichtet sicherzustellen, das keines seiner Organe Personen aufgrund unveränderlicher Merkmale pauschal verdächtigt. Racial Profiling missachtet die Gleichheit aller und verletzt somit die Menschenwürde.