Weg mit den unsinnigen Hartz-IV-Regeln!
Die verschärften Regeln für Hartz IV sind unsozial und umsetzbar nur mit geheimdienstlichen Methoden.
Es geht um das Geld der Steuerzahler und es ist nicht einzusehen, dass die Gemeinschaft dafür geradestehen soll, wenn sich einer offenen Auges oder gar mit Vorsatz ruiniert. Diese Einstellung prägt die verschärften Regeln, nach denen Jobcenter Sozialleistungen von Hartz-IV-Empfängern zurückverlangen können.
Abstrakt betrachtet ist eine solche Haltung verständlich: Wer Sozialleistungen bezieht, ist zum Mittun verpflichtet, sich aus misslicher Lage zu befreien. Und wer zielgerichtet seine Bedürftigkeit verschuldet, muss mit Regressansprüchen des Staates rechnen. Solidarität ist keine Einbahnstraße, auch im Sozialstaat gilt das Prinzip der Selbstverantwortung. Soweit die Theorie.
Im richtigen Leben werden sich die gesetzlichen Handlungsanweisungen unverhältnismäßig: Eine Mutter, sitzengelassen, alleinerziehend, soll Hartz IV zurückzahlen, weil sie den Namen des Kindesvaters – aus welchen Gründen auch immer – nicht verraten will?
Suchtkranke Glückspieler müssen Sozialleistungen rückerstatten, weil sie Haus und Hof verzockt haben? Ebenso der unglückliche Koch, der kündigt, um Tierheilpraktiker zu werden, obwohl die Chance auf eine Stelle gegen Null tendiert? In solchen Fällen den Sozialstaat abzuschalten, ist schlicht unsozial. Abgesehen davon bedarf es geheimdienstlicher Methoden, um den wenigen eklatanten Fällen vorsätzlich herbeigeführter Hilfsbedürftigkeit auf die Spur zu kommen. Weg mit dem Unsinn.