Viele Flüchtlinge suchen Schutz in Europa. Aufgrund des Dublin-III-Abkommens müssen sie allerdings im Ankunftsland Asyl beantragen. Die Seite fluchthelfer.in fordert Menschen dazu auf, Geflüchteten über innereuropäische Grenzen zu helfen.
Bald steht der sonnige Italien Urlaub an? Sie werden das wunderschöne Budapest besuchen? Oder ziehen Sie es vor, im verregneten Großbritannien über grüne Hügel zu wandern? Flüchtlingen dürften ihre Vorlieben und ihr Urlaub relativ egal sein. Außer Sie nutzen Ihre Ferien, um Geflüchteten zu helfen.
Dazu ruft das Peng!-Collective auf. Auf seiner Website Fluchthelfer.in werden Menschen dazu aufgefordert, Flüchtlinge über die innereuropäischen Grenzen zu schmuggeln und damit den Bestimmungen des Dublin-III-Abkommens entgegenzuwirken. Die aus Berlin agierende Gruppe hat am Montagmorgen ihre Aktions-Homepage gestartet. Dort findet man neben Anleitungen auch rechtliche Hinweise zur Fluchthilfe.
Die Gruppe kritisiert, dass sich in Europa Waren und Menschen mit einem in Europa ausgehändigten Pass frei bewegen dürfen, Menschen in Not an den Grenzen dagegen die Abschiebung droht. In Europa verbreite sich eine immer nationalistischere Denkweise, Fluchthelfer würden immer stärker kriminalisiert und medial häufig als kriminelle Schlepperbanden dargestellt.
Da auch innerhalb des Schengen-Raums verstärkt kontrolliert werde und dabei Menschen mit dunkler Hautfarbe besonders häufig in Untersuchungen geraten, fordert das Kollektiv »Fluchtanfänger.innen« dazu auf, sich auf Strecken innerhalb des Schengen-Raums zu konzentrieren. Dazu hat die Gruppe viele Tipps und Hinweise zusammengestellt, wie man eine Fluchthilfe am besten organisiert, ohne Gefahr zu laufen, in eine Kontrolle zu geraten.
Aber auch
über rechtliche Konsequenzen wird aufgeklärt. Völlig legal ist die Mitnahme eines Geflüchteten nicht, auch wenn
der Bundesgerichtshof 1977 entschied: Wer Flüchtende dabei unterstütze, »das ihnen zustehende Recht auf Freizügigkeit zu verwirklichen, kann sich auf billigenswerte Motive berufen und handelt sittlich nicht anstößig«, so die Richter damals.Auf
der Homepage heißt es dazu: »In den meisten Fällen dürften Fluchthelfer.innen, selbst wenn sie erwischt werden sollten, nach unserer Einschätzung straffrei bleiben, oder zumindest mit einer Geldstrafe davon kommen. Vor allem das erste Mal.«Sollte es zu juristischen Ärger kommen, hat das Kollektiv einen Rechtshilfefond angelegt. Befreundete Anwälte der Gruppe wollen bei Problemen mit der Polizei und der Justiz helfen. Fluchthelfer.innen sollen im Ernstfall nicht alleine gelassen werden. Zur Finanzierung dieses rechtlichen Beistands sammelt die Gruppe mittels
Crowdfunding Geld, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein.
Neu ist das Prinzip der Fluchthilfe nicht, wie das Kollektiv auf der Homepage erklärt. Bereits 1780 wurde Sklaven in Amerika zur Flucht verholfen. »Die Beteiligten organisierten Ausbrüche aus Plantagen, sorgten für Transportmittel und sichere Wege und gewährten den Flüchtlingen Unterschlupf in Schutzhäusern.« Hunderttausenden soll so die Flucht ermöglicht worden sein.Angelehnt an die Idee der Bundesrepublik, Menschen zu ehren, die bei der Flucht aus der DDR halfen, will auch das
Peng!-Collective Menschen mit einem Europäisches Verdienstkreuz auszeichnen, die sich an dem Projekt Fluchthelfer.in beteiligen.