Wie die Sparkasse ihre Gewinne klein rechnet
Seit vielen Jahren gibt es öffentliche Diskussionen darüber, dass die Sparkasse Gießen an ihre Träger, die Städte, Gemeinden und den Landkreis, nur bescheidene Beträge ihres Jahresergebnisses ausschüttet (gut 10 Prozent seit 2015), in den Jahren zuvor hat sie darauf ganz verzichtet. „Ist dies schon ein sehr geringer Beitrag für die klammen Kommunen und den Kreis, da das Hessische Sparkassengesetz zwei Drittel des Gewinns dafür vorsieht, so muss die Tatsache“, so der Fraktionsvorsitzende der Gießener Linken im Kreistag, Reinhard Hamel, „jeden Bürger empören, wie die Sparkasse ihren Gewinn willkürlich verringert, um höheren Ausschüttungen einen Riegel vorzuschieben.“
Wie geschieht das? In den letzten 10 Jahren sind die Erträge der Sparkasse, trotz geringerer Zinsen, relativ konstant: Die Zinsüberschüsse (Zinserträge abzüglich Zinsaufwendungen) lagen 2007 und 2008 bei ca. 35 Mio. € und bewegen sich seit 2009 zwischen 42 und 46 Mio. €. Entgegen der von der Sparkasse Gießen immer wieder vorgetragenen Lamento ist die Ertragslage also relativ konstant.
In Folge der Finanzkrise und Basel III musste auch die Sparkasse mehr für Krisenvorsorge tun: So hat sie die erforderlichen Sicherheitsrücklagen in den sechs Jahren bis 2016 um fast 100 Mio. € und die Gesamtkapitalquote auf über 22 Prozent erhöht – mehr als das Doppelte der von der Bafin verlangten Quote. „Damit hat sie mehr gegen mögliche Krisen getan, als von der Bankaufsicht verlangt. Die Deutsche Bank und zahlreiche andere große Banken würden sich freuen, könnten sie dem auch nur ansatzweise nachkommen.“ so Stefan Walter von der Gießener Linken.
Außerdem hat die Sparkasse Gießen trotz dieser komfortablen Risikovorsorge beginnend mit dem Jahr 2012 jährlich zwischen 5 und über 12 Mio. € einem Fonds für allgemeine Bankrisiken (Rücklagen) zugeführt, der sich 2016 auf 60 Mio. € summierte. Auf diese Weise wurde der jährlich ausgewiesene Jahresüberschuss seit Jahren mehr als gedrittelt und somit der den Trägern per Ausschüttung zustehende mögliche Gewinnanteil um Millionen Euro reduziert.
In einem langwierigen Rechtsstreit zwischen der Sparkasse Düsseldorf und dem Oberbürgermeister hat die staatliche Aufsichtsbehörde entschieden: Der Vorstand darf nicht den Gewinn fast vollständig den Rücklagen zuführen, ohne die Interessen seiner Organe (Träger) zu berücksichtigen. Sowohl der Sparkassenvorstand als auch der Verwaltungsrat haben rechtswidrig gehandelt. Der Vorstand, weil er sein Ermessen bei der von ihm vorgenommenen Vorwegzuführung an einen Fonds für allgemeine Bankrisiken missbräuchlich angewandt hat. Der Verwaltungsrat, weil er sich das hat gefallen lassen. Diesen Bescheid haben sowohl die Sparkasse Düsseldorf als auch der Sparkassenverband akzeptiert.
Der Anteil des Bruttogewinns, der für allgemeine Bankrisiken in Düsseldorf zugeführt wurde, entspricht dem, was auch die Sparkasse Gießen diesem Fonds zuführte. „Damit ist ausgehend von der Düsseldorfer Entscheidung auch die Praxis des Sparkassenvorstands sowie des Verwaltungsrates rechtswidrig.“ so Reinhard Hamel. „Nach dem hessischen Sparkassengesetz müssen vom Gewinn ein Drittel den Sicherheitsrücklagen zugeführt, der Rest kann ausgeschüttet werden. Danach sind den kommunalen Trägern 2016 6,8 Mio., 2015 4,4 Mio., 2014 10,6 Mio., 2013 10,6 Mio. und 2012 11,3 Mio. € vorenthalten worden.“
Aus diesem Grund hat die Fraktion der Gießener Linken jetzt einen Antrag vorgelegt, in dem der Kreistag beschließen soll, dass die Vertreter des Landkreises im Verwaltungsrat der Sparkasse sich dafür einsetzen, dass mit dieser Praxis Schluss gemacht wird und sich auf diesem Weg die Ausschüttungen für die kommunalen Träger erhöhen. „Es wäre schön, wenn Oberbürgermeisterin Gabe-Bolz und Landrätin Schneider als Vorsitzende bzw. Stellvertreterin des Verwaltungsrats sich mit einem ähnlich couragierten Schritt wie der OB Düsseldorfs im Interesse der Kommunen und des Landkreises auszeichnen würden.“ so Stefan Walter.