Gießener Linke fragt nach den Mindeststandards im Busverkehr des Landkreises
Gemäß dem 2020 von der Verbandsversammlung des ZOV beschlossenen Nahverkehrsplan gelten Mindeststandards für die Anzahl an An- und Abfahrten in den Kommunen „die während des gesamten Jahres, auch während der Schulferien vorgehalten werden müssen“ (Nahverkehrsplan, S. 102).
Je nach räumlichem Gebiet (Kategorie 1, 2 oder 3) soll eine Mindestanzahl von Fahrtenpaaren angeboten werden, die in der folgenden Tabelle dargestellt ist:
Kategorie | 1 | 2 | 3 |
Mo-Fr (1/2 h Takt) | 34 | 18 | 10 |
Sa (1 h Takt) | 20 | 15 | 8 |
So (2 h Takt) | 10 | 8 | 6 |
Diese Standards sind nach unserer Ansicht zu gering. So hat eine interfraktionelle AG des Kreistages im Landkreis Gießen im Sommer 2018 in Vorbereitung des Nahverkehrsplans übereinstimmend deutlich mehr Fahrtenpaare gefordert. Selbst diese geringen Standards werden aber nach wie vor auf vielen Linien nicht eingehalten. Bisher wurden die Standards nur bei der Neuausschreibung von Linien berücksichtigt – und auch dann nur teilweise, wie am Beispiel des Linienbündels Fernwald/Reiskirchen zu erkennen ist (Buslinien GI 21 & GI 22). Diese Daten hat der ADFC zusammengestellt und das Thema presseöffentlich gemacht (Mindesstandards Im Busverkehr des LK).