Sozialgericht stoppt den Landkreis
Mit der Entscheidung des Gießener Sozialgerichts vom Montag werden die vom Kreisausschuss festgelegten Sätze zur Erstattung von Kosten der Unterkunft für 20.000 Menschen im Landkreis für unzulässig erklärt. Diese Entscheidung stellt eine große Erleichterung für alle Bezieher von Grundsicherungsleistungen dar, weil das Jobcenter seit zwei Jahren im Auftrag des Kreisausschusses kontinuierlich die Bescheide Tausender überprüft und bei auch geringen Abweichungen den Betroffenen eine Absenkung der erstatteten Leistungen angedroht oder diese vollzogen hat. Dazu erklärt der Gruppenvorsitzende von Die Linke/Linkes Bündnis, Reinhard Hamel: „Wir haben ein solches Urteil des Sozialgerichts erwartet und noch in der Kreistagssitzung vor vierzehn Tagen die Koalition aufgefordert, daraus die Konsequenzen zu ziehen und die Praxis aus eigener Überzeugung zu korrigieren. Dieser Versuch wurde ohne jede Beantwortung arrogant verworfen.“
Nun hat das Gericht genau diese Tatbestände in seinem Urteil angeführt, auf die wir seit zwei Jahren im Kreistag und seinen Ausschüssen immer wieder hingewiesen haben: Eine Mietwerterhebung muss Mietwerte zeitnah erheben, repräsentative Daten aus allen Marktsegmenten erfassen und nachweisen, dass zu den sich daraus ergebenen Mieten auch tatsächlich Wohnungen in ausreichender Zahl verfügbar sind. „Davon konnte aber“, so Christiane Plonka, Kreistagsabgeordnete Die Linke, „bei der Mietwerterhebung des Kreises keine Rede sein. Sie erfasste massenhaft Daten, die zehn Jahre alt und älter sind, stützte die Untersuchung auf die Wohnungen des Sozialen Wohnungsbaus und schickte die Betroffenen dann auf die Suche nach Wohnungen, die nicht vorhanden sind, weil ihre Mieten weit über den vorgesehenen Sätzen liegen.“
„Es muss an dieser Stelle auch darauf verwiesen werden,“ so Hamel weiter, „dass der Versuch, auf Kosten der finanziell am meisten in Bedrängnis geratenen Menschen zu sparen, von SPD, Grünen und FW lange vor dem jetzt gültigen sog. Schutzschirm des Landes in Gang gesetzt wurde. Er entspringt also eigenen Zielen und Absichten.“